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Bürgerservice

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Ausbildung der Ausbilder gemäß AEVO
[Nr.99019015029000 ]

Leistungsbeschreibung

Als Ausbilder müssen Sie nachweisen, dass Sie das zur Berufsbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigen Ausbildungsmethoden vertraut sind.

In der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist die Ausbildereignung unverzichtbar, in vielen Bereichen der Unternehmen ist sie eine wichtige Zusatzqualifikation. Sie ist Bestandteil zahlreicher Fortbildungsabschlüsse.

Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel drei Stunden. Ein Prüfungssatz besteht aus ca. 70 Aufgaben. Dieser Prüfungsteil findet in der Regel als PC-Prüfung statt.

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einem Rollenspiel oder einer Präsentation bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.

Sie sollten sich gut auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt zahlreiche private Anbieter, die z.B. Vorbereitungskurse anbieten. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

Die Prüfungen finden zu festen Terminen bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und anderen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen statt.

Rechtsgrundlage

Verfahrensablauf

Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.

  • Sie erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Einladung gilt als Zulassungsbestätigung.
  • Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung ist in der Regel mit einem zusätzlichen Verwaltungskostenzuschlag im Rahmen des Gebührentarifs verbunden.
  • Am Prüfungstag müssen Sie sich anhand der Einladung und eines Ausweisdokuments ausweisen.
  • In der Regel wird der praktische Teil der Prüfung nach dem schriftlichen Teil der Prüfung absolviert.
  • Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.

Voraussetzungen

- Keine Zulassungsvoraussetzungen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung

Welche Gebühren fallen an?

Die Prüfungen sind kostenpflichtig und richten sich nach dem Gebührentarif der jeweiligen zuständigen Stelle und sind auf der Homepage der jeweiligen Stelle einzusehen.

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Prüfungsverfahren dauert ca. drei Monate.

Rechtsbehelf

Werden auf den Bescheiden im Verfahren ausgewiesen (Nichtbestehensbescheid, Bestehensbescheid, Gebührenbescheid)

Anträge / Formulare

  • Formular: Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung
  • Onlineverfahren: OnlineAnmeldung teilweise möglich
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
  • Schriftformerfordernis: nein

Fachlich freigegeben durch

Deutscher Industrie- und Handelskammertag

Fachlich freigegeben am

11.11.2020

Zuständig

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
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Telefon: +49 431 5194-0
Fax: +49 431 5194-234
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Handwerkskammer Lübeck
Breite Str. 10/12
23552 Lübeck
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Telefon: +49 451 1506-0
Fax: +49 451 1506-180
E-Mail
Internet
: info@hwk-luebeck.de-mail.de

Öffnungzeiten:
Ansprechpartner in den Fachabteilungen
Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr Zentrale
Montag bis Donnerstag: 07.30 bis 17.00 Uhr
Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Bemerkungen: Formulare und Downloads finden Sie unter: Formulare und Downloads

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
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Telefon: +49 431 530550-0
Fax: +49 431 530550-99
E-Mail
Internet
: ea-poststelle@ea-sh.de-mail.de

Öffnungzeiten:
Mo. - Fr. 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. - Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
sowie Termine nach Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Bemerkungen: Bitte beachten Sie: Der Einheitliche Ansprechpartner Schleswig-Holstein koordiniert Ihr Anliegen und leitet Ihre Unterlagen an die jeweils zuständige Behörde weiter. Diese trifft dann die Sachentscheidung.

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
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Telefon: +49 4331 9453-0
Fax: +49 4331 9453-199
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag bis Donnerstag 07:30 bis 16:30 Uhr
Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Apothekerkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
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Telefon: +49 431 57935-10
Fax: +49 431 57935-20
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
montags bis donnerstags von 08:30 h bis 17:00 h
freitags von 08:30 h bis 16:00 h

Aufzug vorhanden: ja

Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
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Telefon: +49 46 21 9391-0
Fax: +49 46 21 9391-26
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr

Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein
Hopfenstraße 2d
24114 Kiel
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Telefon: +49 431 5 70 49-0
Fax: +49 431 5 70 49-10
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Mo.-Do.: 09.00 - 15.00 Uhr + Fr.: 09.00 – 13.30 Uhr

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja

Schleswig-Holsteinische Notarkammer
Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
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Telefon: +49 46 21 939-10
Fax: +49 46 21 939-126
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Montag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr Freitag 09:00 - 12:00 Uhr