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Beratung und Information bei Diskriminierung

Leistungsbeschreibung

Die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein arbeitet auf der Grundlage des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und soll Personen individuell unterstützen, die Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität erfahren haben. Daneben ist es Aufgabe der Dienststelle, sich für eine diskriminierungsfreie Kultur in Schleswig-Holstein und für faire Chancen für alle Bewohnerinnen und Bewohner des Landes einzusetzen.

Die Beratung erfolgt unabhängig und kostenfrei.

Im Anschluss an die Beratung bietet die Antidiskriminierungsstelle die Unterstützung im Rahmen einer gütlichen Einigung an oder vermittelt zuständige Ansprechpartnerinnen / Ansprechpartner.

An wen muss ich mich wenden?

An die Antidiskriminierungsstelle des Landes Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Gebühren fallen an?

Welche Fristen muss ich beachten?

Nach dem AGG müssen Benachteiligungen innerhalb von 2 Monaten beim Diskriminierenden gemeldet werden.
Eine schnellstmögliche vorherige Kontaktaufnahme bei der Antidiskriminierungsstelle ist daher angeraten.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Bürgerbeauftragte oder den Bürgerbeauftragten für soziale Angelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein (Bürgerbeauftragten-Gesetz - BüG).

Was sollte ich noch wissen?

Die Antidiskriminierungsstelle fordert für die Bürgerinnen und Bürger im Diskriminierungsfall Stellungnahmen ein. Vermittelnde Gespräche werden ebenfalls angeboten.

Zuständig

Präsidentin des Schleswig-Holsteinischen Landtages - Bürgerbeauftragte für soziale Angelegenheiten und Beaufragte für die Landespolizei des Landes Schleswig-Holstein
Karolinenweg 1
24105 Kiel
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Telefon: +49 431 988-1240
Fax: +49 431 988-1239
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Mo. - Fr. : 9:00 - 15:00 Uhr
zusätzlich Mi. : 15:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja