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Jagdsteuer
[Nr.99067005000000 ]

Leistungsbeschreibung

Die Jagdsteuer ist eine örtliche Aufwandsteuer. Sie kann von den Kreisen und kreisfreien Städten erhoben werden. Eine Pflicht zur Erhebung einer Jagdsteuer besteht nicht.
Steuerpflichtig ist, wer das Jagdrecht ausübt oder ausüben lässt.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Finanz-/Steuerabteilung).

Rechtsgrundlage

§ 3 Abs. 3 Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein (KAG)

Zuständig

Kreis Pinneberg - Abteilung Sicherheit und Bevölkerungsschutz / Team Ordnung
Kurt-Wagener-Straße 11
25337 Elmshorn
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Telefon: +49 4121 4502-0
E-Mail
Internet

Öffnungzeiten:
Mo bis Fr 08.30 - 12.00 Uhr Der Zugang zum Haus nur nach vorheriger Vereinbarung eines persönlichen Termins möglich. Eine Einlasskontrolle vor Ort wird durchgeführt.

Aufzug vorhanden: ja

Rollstuhlgerecht: ja