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Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum beantragen
[Nr.99108012005005 ]

Leistungsbeschreibung

Unter Außenwerbung werden die Werbeformen verstanden, bei denen sich der Werbeträger im öffentlichen Raum befindet. Das Anbringen von Außenwerbung ist in der Regel genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Dies gilt unter anderem auch für Wahlwerbung.

Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Anbringen von Außenwerbung in der Regel nicht zulässig. Ausnahmen können im Einzelfall nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt werden, zum Beispiel bei Werbeanlagen für die eigene Leistung am Ort der eigenen Leistung.

An wen muss ich mich wenden?

Bei Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.

Bei Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten: Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Das Anbringen von Außenwerbung kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Alle Auskünfte werden vorbehaltlich einer gegebenenfalls erforderlichen baurechtlichen Prüfung erteilt. Nähere Angaben finden Sie in den Leistungsbeschreibungen zum Baurecht (Bauantrag).

Zuständig

Stadt Tornesch - Die Bürgermeisterin
Wittstocker Straße 7
25436 Tornesch
Telefon:04122 9572-0
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular
De-Mail: info@tornesch.de-mail.de

Kontakt

Frau Maren Dreyer
Telefon:04122 9572-127
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Elheme Metaj
Telefon:04122 9572-128
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Manuela Sawitzki
Telefon:04122 9572 136
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular