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Flohmärkte

Flohmärkte

Flohmärkte bedürfen einer gewerberechtlichen Genehmigung, die rechtzeitig vor der Veranstaltung beim Ordnungsamt einzuholen ist. Bei Flohmärkten ohne gewerbliche Händler, die nicht an einem Sonntag stattfinden, genügt eine Anzeige.

Die Kosten bemessen sich je nach Art und Größe des Flohmarktes.

Es ist ein formloser Antrag erforderlich. Für gewerbliche Flohmärkgte sind ein Führungszeugnis und ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister erforderlich.

Zuständig

Stadt Tornesch - Die Bürgermeisterin
Wittstocker Straße 7
25436 Tornesch
Telefon:04122 9572-0
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular
De-Mail: info@tornesch.de-mail.de

Kontakt

Frau Maren Dreyer
Telefon:04122 9572-127
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular
Frau Elheme Metaj
Telefon:04122 9572-128
Fax:04122 55844
E-Mail oder Kontaktformular