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Photovoltaikanlage: Anmeldung beim Finanzamt
[Nr.99138006000000 ]

Leistungsbeschreibung

Der Betreiber einer Photovoltaikanlage auf dem eigenen Hausdach handelt nicht gewerbsmäßig nach § 14 Gewerbeordnung (GewO), sondern verwaltet eigenes Vermögen mit der Folge, dass es keiner Gewerbeanmeldung bedarf. Dies gilt auch, wenn der Eigentümer auf dem Dach des Hauses, dass er vermietet, eine entsprechende Anlage installiert und den Strom entweder für das Mietobjekt oder durch Einspeisung in Form der Einspeisevergütung für sich selbst nutzt.
Eine gewerbliche Tätigkeit im Sinne der GewO liegt grundsätzlich dann vor, wenn jemand gewerbsmäßig fremde Hausdächer anmietet und darauf Photovoltaikanlagen errichtet, um daraus Gewinne als Bestandteil seiner Erwerbstätigkeit zu erzielen.

Bei der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Dächern von landwirtschaftlichen Gebäuden ist entscheidend, ob die Dächer zum Hauptbetrieb und damit zur sogenannten Urproduktion, die gemäß § 6 GewO nicht der Gewerbeordnung unterliegt, installiert werden.

Liegt eine Gewinnerzielungsabsicht vor, erzielen Betreiber von Photovoltaikanlagen Einkünfte aus Gewerbebetrieb, die im Rahmen einer Einkommensteuer- oder Feststellungserklärung gegenüber dem zuständigen Finanzamt anzugeben sind.

An wen muss ich mich wenden?

An das für Sie zuständige Finanzamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen erforderlich sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit dem zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen.

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage

  • § 138 Abgabenordnung (AO),
  • Gewerbeordnung (GewO).

Zuständig

Finanzamt Elmshorn
Friedensallee 7
25335 Elmshorn
Telefon:04121 481-0
Fax:04121 481-460
E-Mail oder Kontaktformular

Zuständig

Pinneberg Finanzamt
Friedrich-Ebert-Straße 29
25421 Pinneberg
Telefon:04101 5472-0
Fax:04101 5472-680
E-Mail oder Kontaktformular