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Sozialhilfe: Hilfe in anderen Lebenslagen - Altenhilfe (Wohnung/Heimplatz)
[Nr.99107056080000 ]

Leistungsbeschreibung

Bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen für die Gewährung von Hilfe in anderen Lebenslagen (Altenhilfe) hilft der örtliche Träger der Sozialhilfe bei der Beschaffung einer Wohnung, die den Bedürfnissen entspricht, sowie in allen Fragen der Aufnahme in eine Einrichtung, die der Betreuung dient, insbesondere bei der Beschaffung eines geeigneten Heimplatzes.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

Welche Gebühren fallen an?

Rechtsgrundlage

§ 71 Sozialgesetzbuch (SBG) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Zuständig

Kreis Pinneberg
Kurt-Wagener Str. 11
25337 Elmshorn
Telefon:04121 4502-0
E-Mail oder Kontaktformular