Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz

Bestätigung des Abschlussprüfers

Die BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung sowie Anhang — unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS), Tornesch, für das Haushaltsjahr vom 1. April 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft.

Wir haben den Jahresabschluss — bestehend aus Bilanz, Ergebnisrechnung sowie Anhang — unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS), Tornesch, für das Haushaltsjahr vom 1. April 2013 bis zum 31. Dezember 2013 geprüft. Durch § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes i. S. v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG. Die Buchführung und die Aufstellung dieser Unterlagen nach den gemeinderechtlichen Vorschriften von Schleswig-Holstein und die wirtschaftlichen Verhältnisse liegen in der Verantwortung der Werkleitung des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes abzugeben.

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 95n GO und entsprechend § 317 HGB sowie § 13 Abs. 1 Nr. 3 KPG SH unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes Anlass zu Beanstandungen geben. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Tätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld des Eigenbetriebes sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Werkleitung sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse haben wir darüber hinaus entsprechend den vom IDW festgestellten Grundsätzen zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse gemäß § 53 HGrG vorgenommen. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Eigenbetriebes. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage des Eigenbetriebes und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Die wirtschaftlichen Verhältnisse des Eigenbetriebes geben nach unserer Beurteilung keinen Anlass zu wesentlichen Beanstandungen.“

Lübeck, 9. Dezember 2014

BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Wiesing-Weißbarth gez. Herbers
Wirtschaftsprüferin Wirtschaftsprüfer

Der Landrat des Kreises Pinneberg – Gemeindeprüfungsamt – hat keine ergänzenden Feststellungen getroffen.

Die Ratsversammlung der Stadt Tornesch hat am 17. März 2015 folgenden Beschluss gefasst:

Der Jahresabschluss 2013 der Grundstücksgesellschaft Sportpark (GGS) wird in der vorgelegten und von der BDO geprüften Fassung mit einer Bilanzsumme von 257.593,45 Euro festgestellt. Die Ergebnisrechnung schließt mit Erträgen in Höhe von 5.679,87 Euro und mit Aufwendungen in Höhe von 20.117,36 Euro ab. Der Jahresverlust in Höhe von 14.437,49 Euro wird auf das Wirtschaftsjahr 2014 vorgetragen.

Der Jahresabschluss 2013 und der Lagebericht der Grundstücksgesellschaft Sportpark können in der Zeit vom 17.06.2015 bis zum 17.07.2015 während der Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Tornesch im Rathaus, Zimmer 28, eingesehen werden.

Tornesch, den 11.06.2015

Grundstücksgesellschaft Sportpark

Der Werkleiter
Roland Krügel