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Haushaltssatzung der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2017

Aufgrund des § 15 der Hauptsatzung der Stadt Tornesch vom 20.6.2003 wird hiermit folgendes öffentlich bekannt gemacht:

Aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 13.12.2016 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:

§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird  
1. im Ergebnisplan mit  
  einem Gesamtbetrag der Erträge auf 29.854.000 EUR
  einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 31.578.400 EUR
  einem Jahresfehlbetrag von 1.724.400 EUR
     
2. im Finanzplan mit  
  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 28.484.400 EUR
  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 28.713.300 EUR
  einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 1.665.600 EUR
  einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf 2.498.300 EUR
     
festgesetzt.  
     
§ 2
Es werden festgesetzt:
 
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf 1.324.400 EUR
2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf 810.000 EUR
3. der Höchstbetrag der Kassenkredite auf 8.000.000 EUR
4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf 111,93 Stellen
     
§ 3
     
1. Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Budgets sind der Satzung als Anlage beigefügt.
2.

Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig.

3. Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs.2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar.
 

Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 15. Februar 2017 erteilt.

 

25436 Tornesch, 20.02.2017

Stadt Tornesch

Der Bürgermeister

gez.Krügel


 
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie deren Anlagen für das Haushaltsjahr 2016 liegen gem. § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein während der Dienststunden im Rathaus Tornesch, 25436 Tornesch, Wittstocker Str. 7 (Zimmer 27) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.

25436 Tornesch, 20.02.2017

Stadt Tornesch

Der Bürgermeister

gez.Krügel