Haushaltssatzung der Stadt Tornesch für das Haushaltsjahr 2018
Aufgrund des § 16 der Hauptsatzung der Stadt Tornesch vom 21.7.2014 wird hiermit folgendes öffentlich bekannt gemacht:
Aufgrund des §§ 95 ff. der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Ratsversammlung vom 12.12.2017 - und mit Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde - folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1 | ||
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2018 wird | ||
1. | im Ergebnisplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Erträge auf | 25.652.000 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf | 28.939.500 EUR | |
einem Jahresfehlbetrag von | 3.287.500 EUR | |
2. | im Finanzplan mit | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 25.183.700 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf | 27.790.000 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 1.434.400 EUR | |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf | 2.205.800 EUR | |
festgesetzt. | ||
§ 2 | ||
Es werden festgesetzt: |
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1. | der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf | 931.300 EUR |
2. | der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf | 480.000 EUR |
3. | der Höchstbetrag der Kassenkredite auf | 16.000.000 EUR |
4. | die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf | 118,75 Stellen |
§ 3 | ||
1. | Nach § 20 Abs.1 GemHVO-Doppik werden Teilpläne (Produkte) zu Budgets verbunden. Die Auflistung der einzelnen Budgets ist dem nachfolgenden Vorbericht als Anlage beigefügt. | |
2. |
Gemäß § 22 Abs. 1 GemHVO-Doppik sind die Aufwendungen und die dazugehörigen Auszahlungen eines Budgets mit Ausnahme der Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und der Zuführung zu den Rückstellungen und Rücklagen gegenseitig deckungsfähig. |
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3. | Gemäß § 23 Abs. 1 Nr. 3 GemHVO-Doppik sind Aufwendungen, die zu einem Budget gehören, und die dazugehörigen Auszahlungen, mit Ausnahme der in § 3 Abs. 2 Satz 1 genannten Aufwendungen, übertragbar. |
Die kommunalaufsichtliche Genehmigung wurde am 21. Februar 2018 erteilt.
25436 Tornesch, 27.02.2018 |
Stadt Tornesch Der Bürgermeister gez.Krügel |
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan sowie deren Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 liegen gem. § 79 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein während der Dienststunden im Rathaus Tornesch, 25436 Tornesch, Wittstocker Str. 7 (Zimmer 27) zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
25436 Tornesch, 27.02.2018 |
Stadt Tornesch Der Bürgermeister gez.Krügel |