Tagesordnung - Sitzung des Bau- und Planungsausschusses
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TOP | Betreff | Vorlage | ||||
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Ö 1 | Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigeit | |||||
Ö 2 | Einwohnerinnen- und Einwohnerragestunde | |||||
Ö 3 | Berichterstattung und Anfragen | VO/06/033 | ||||
Ö 4 | 18. F-Planänderung "GAB" -Abwägung zur öffentlichen Auslegung, Feststellungsbeschluss- | VO/06/031 | ||||
VORLAGE | ||||||
Zu E: Beschlussempfehlung „1. Die zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 18. F-Planänderung vorgebrachten Anregungen hat die Stadt mit folgendem Ergebnis geprüft: a) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von § Forstamt Rantzau b) nicht berücksichtigt wird die Stellungnahme von § Gemeinde Ellerhoop Die Abwägung aus B wird Beschlussbestandteil. Den Einwendern ist das Ergebnis mitzuteilen. 2. Die Ratsversammlung beschließt die 18. F-Planänderung „GAB“. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 18. Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“ |
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GREMIUM: Bau- und Planungsausschuss DATUM: Mo, 06.03.2006 TOP: Ö 4 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschluss: „1. Die zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 18. F-Planänderung vorgebrachten Anregungen hat die Stadt mit folgendem Ergebnis geprüft: a) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von § Forstamt Rantzau b) nicht berücksichtigt wird die Stellungnahme von § Gemeinde Ellerhoop Die Abwägung aus B wird Beschlussbestandteil. Den Einwendern ist das Ergebnis mitzuteilen. 2. Die Ratsversammlung beschließt die 18. F-Planänderung „GAB“. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 18. Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“ Abstimmungsergebnis:
8 Ja-Stimmen 2 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen |
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GREMIUM: Ratsversammlung DATUM: Di, 14.03.2006 TOP: Ö 13 | ||||||
STATUS DER SITZUNG: öffentlich/nichtöffentlich BESCHLUSSART: ungeändert beschlossen | ||||||
Beschluss: „1. Die zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 18. F-Planänderung vorgebrachten Anregungen hat die Stadt mit folgendem Ergebnis geprüft: a) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von § Forstamt Rantzau b) nicht berücksichtigt wird die Stellungnahme von § Gemeinde Ellerhoop Die Abwägung aus B wird Beschlussbestandteil. Den Einwendern ist das Ergebnis mitzuteilen. 2. Die Ratsversammlung beschließt die 18. F-Planänderung „GAB“. 3. Die Begründung wird gebilligt. 4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 18. Änderung des Flächennutzungsplans zur Genehmigung vorzulegen und die Erteilung der Genehmigung alsdann nach § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit dem Erläuterungsbericht während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“ Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen 4 Nein-Stimmen 0 Enthaltungen |
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Ö 5 | B-Plan 44 "In de Hörn" -Abwägung zur öffentlichen Auslegung, Satzungsbeschluss- | VO/06/030 | ||||
N 6 | Bauanträge | |||||