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ALLRIS - Auszug

05.02.2018 - 7 Umgestaltung der Fahrradgarage

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss beschließt die Umgestaltung der Fahrradgarage aufgrund der in der Sitzung vom 05.02.2018 vorgestellten Planung. Die  nicht als zuwendungsfähig anerkannten oben näher bezeichneten Komponenten  werden Bestandteil der Maßnahme.

 

 

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Dokument nicht im Bestand.
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Beratungsverlauf:
Zu aller Erst wird die neue Mitarbeiterin Frau Jürgens vorgestellt. Diese wird die Stelle von Frau Mußmann aus dem Bau- und Planungsamt nachbesetzen.

 

Frau Grün kündigt hierzu Herrn Franzen vom Büro Roschke, Franzen und Partner an, welcher anhand einer PowerPoint-Präsentation den Sachverhalt vorträgt.

Wichtige Punkte, die heute entschieden werden müssen, da der Zuwendungsgeber zum Erlass des Bescheides über die Aufnahme in das Förderprogramm eine abschließende Entscheidung der Stadt Tornesch über die tatsächliche Ausführung benötigt, sind:

A)      Soll die Maßnahme wie in der Präsentation umgesetzt werden?

B)      Sollen auch die nichtzuwendungsfähigen Maßnahmen durchgeführt werden?

 

Die vorgestellte PowerPoint-Präsentation wurde als Anlage beigefügt.

 

Herr Franzen betont während der Vorstellung, dass sich die grundsätzliche Konzeption nicht verändert habe.

Er erklärt, wie auch schon in der Vorlage beschrieben, dass die Kostensteigerung der konjunkturellen Marktentwicklung zuzuschreiben sei sowie der bereits verstrichenen Zeit von ca. 2 Jahren. Diese ist mit ca. 15-20 % zu beziffern.

 

Nach der Präsentation fragt Herr Böhmke nach der Anzahl der Abstellplätze. Herr Franzen entgegnet, dass ca. 90 Plätze oben und 90 Plätze unten hineinpassen.

Bezüglich der Kosten der Überdachung, ob diese mit enthalten sei, betont Herr Franzen, dass diese zwar mit enthalten seien, jedoch damals bereits optional waren. Dies würde er auch heute erstmal so belassen.

Herr Krügel wirft dazu ein, dass es als Extra geplant wurde, jedoch auch Extramittel dafür benötigt werden.

 

Herr Jeschke fragt an, ob der Dachstuhl für die geplante Photovoltaikanlage verstärkt werden müsse. Dem stimmt Herrn Franzen zu.

Außerdem fragt Herr Jeschke sich, warum es nur einen Durchgang von der Überdachung zur Garage gibt. Dazu merkt Herr Franzen an, dass ein weiterer Durchgang in der damaligen Planung nicht vorgesehen war. Es sollte kein „Kreisverkehr“ werden, da das Wenden mit dem Fahrrad nicht so aufwendig ist wie mit dem Auto.

 

Herr Rieck fragt sich, ob die Strecke zwischen dem Industriegleis und der Fahrradauffahrt breit genug ist. Dazu merkt Herr Krügel an, dass die Deutsche Bahn damals an der Planung beteiligt wurde.

 

Fr. Dr. Dohrn stellt die Frage, ob die Eingänge offen sind und alle ebenso auch als Ausgänge genutzt werden können?

Hr. Franzen entgegnet dazu, dass die Eingänge im unteren Bereich theoretisch auch als Ausgänge benutzt werden können und dass die Eingänge offen seien.

Außerdem möchte sie wissen, wer die Dachverstärkung zahlt. Herr Franzen verweist dazu noch einmal auf den Kostenplan, dass diese Kosten in dem enthalten seien.

 

Herr Stümer interessiert sich für die Pflege- und Betriebskosten.

Frau Grün hat dazu eine Schätzung anhand der letzten Jahre 2014, 2015 und 2016 gemacht.

Die Bewirtschaftungskosten würden sich auf ca. 32.000 €/Jahr belaufen, Abschreibungen auf ca. 50.000 €/Jahr. Hinzu kämen dann noch die Finanzierungskosten.

Außerdem fragt er nach einem Konzept für die Boxenvermietung.

Dazu erwidert Frau Grün, dass es noch keines gibt, da heute erst einmal der Förderbescheid im Vordergrund steht. Danach kann dann ein Boxenkonzept entwickelt werden. Dem stimmt Herr Franzen zu.

 

Herr Mörker fragt nach der Umsetzung der E-Dreiradplätze, da diese Auflage vom Kreis Pinneberg sind und er der Meinung ist, dass dies unterstützt werden sollte.

Herr Franzen zeigt anhand einer Planungsskizze, wo diese Plätze mit eingeplant wurden.

Außerdem fragt Herr Mörker, ob die Mehrkosten, welche durch die konjunkturelle Marktentwicklung entstanden sind, vom Land getragen werden. Dazu entgegnet Frau Grün, dass dies vorab nicht zugesagt werden kann. In einigen Fällen wurde dies mitberücksichtigt, jedoch steht das erst final beim Erlass des Verwendungsbescheides fest.

 

Herr Werner möchte wissen, warum die Kosten für Lochblech genauso hoch sind wie die Kosten für Industrieglas.

Dazu berichtet Herr Franzen, dass die Nachfrage nach qualitativ hochwertigem Lochblech hoch sei (180€/m²). In der Marktwirtschaft regelt die Nachfrage das Angebot. Industrieglas würde ca. 185€/m² kosten. Daher sind die Kosten beider Varianten in etwa identisch.

 

Herr Lichte möchte wissen, wie viele abschließbare Boxen geplant wurden. Dazu entgegnet Herr Franzen, dass 58 Boxen vorgesehen seien. Da nicht mehr förderungsfähig sind, sind auch nicht mehr realisierbar.

 

Fr. Dr. Dohrn fragt schließlich noch, welche Variante reinigungsintensiver ist. Herr Franzen erklärt, dass Glas 1 x im viertel Jahr gereinigt werden müsse und dass dies von der Bahnsteigseite schwierig sei. Daher empfiehlt er auf dieser Seite im oberen Bereich Lochblech, da dies nicht so oft gereinigt werden muss.

 

Über die Beschlussvorlage wird einstimmig entschieden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen