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ALLRIS - Auszug

13.02.2019 - 3 Genehmigung der Niederschrift der Sitzungen vom...

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Beschluss:
Gegen die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 28.11.2018 werden Einwände zu den Tagesordnungspunkten 8+10 erhoben. Nach deren Anpassung werden keine weiteren Einwendungen erhoben. Sie gilt somit als genehmigt.    

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Bgl. Mitglied Joachim Reetz erhebt gegen die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 28.11.2018 zu Tagesordnungspunkt 8 den Einwand, dass seitens der CDU-Fraktion sehr wohl eine Beschlussfassung über den Haushalt der GGS erfolgen kann. Dieses ist auch dem Abstimmungsergebnis zu entnehmen, da sich die Fraktion Bündnis90/Die Grünen dem enthalten haben.

 

Vom bgl. Mitglied Jens Niederhausen kommt der Einwand zu Tagesordnungspunkt 10, dass seine vorab gestellten Fragen zum städt. Haushalt an die Verwaltung, nicht dem Protokoll beigefügt sind. Das Gleiche gilt für die Beantwortung der Fragen, die nur als Tischvorlage zur Verfügung gestellt wurden. Die Verwaltung sagt zu, die Fragen und Antworten dem Protokoll noch beizufügen.

 

 

Beschluss:

Gegen die Niederschrift über die Sitzung des Finanzausschusses vom 05.12.2018 werden Einwände zu Tagesordnungspunkt 9 erhoben. Nach deren Anpassung werden keine weiteren Einwendungen erhoben. Sie gilt somit als genehmigt.

 

Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

1 Enthaltungen

 

Beratungsverlauf:

In das Protokoll soll die Frage von Herrn Jens Niederhausen mit aufgenommen werden, ob der in Anspruch genommene Kassenkredit während der Steuerhebetermine zurückgezahlt werden kann. Von der Verwaltung wird daraufhin geantwortet, dass ein Ausgleich des aufgenommenen Kassenkredites, aufgrund der defizitären Jahresabschlüsse und Haushalte im Laufe des Jahres und auch  in den folgenden Jahren, nicht möglich ist.

 

Von Herrn Jens Niederhausen wird zudem darauf hingewiesen, dass nach dem Verständnis der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN hinsichtlich des beschlossenen Sperrvermerkes für das Neubaugebiet „Tornesch am See“, eine Aufhebung des Sperrvermerks durch den Finanzausschuss, und nicht durch den Bau- und Planungsausschuss beabsichtigt war. Hierüber ist man sich nicht einig, da auch in der Niederschrift über die Sitzung der Ratsversammlung v. 11.12.2018 ebenfalls nur die Aufhebung des Sperrvermerkes durch den Fachausschuss beschlossen ohne weitere Konkretisierung dokumentiert wurde. Die Aufhebung erfolgte in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses v. 21.01.2019. Die Aufhebung des Sperrvermerks wurde damit begründet, dass alle erforderlichen Unterlagen zu den Bau- und Folgekosten nunmehr vorlägen. Herr Niederhausen stellt diesbezüglich klar, dass seitens der Fraktion der GRÜNEN in der Sitzung vom 05.12.2018 unmissverständlich kommuniziert worden sei, dass aus Sicht der GRÜNEN die Finanzierung der Erstellung des Sees nicht über die jetzt veranschlagten Kosten hinausgehen dürfe, um eine weitere Belastung des Ergebnishaushaltes der Stadt (siehe hierzu auch die in der Niederschrift der Sitzung des Finanzausschusses vom 28.11. festgehaltenen Ausführungen der Bürgermeisterin) und einen weiteren Anstieg der ohnehin schon hohen Gesamtverschuldung mit Blick auf die sehr angespannte Haushaltslage zu vermeiden, und dass eine Freigabe der Mittel erst erfolgen kann, wenn alle offenen Fragen bezüglich des Baus hinreichend geklärt sind. Insoweit sei zur Aufhebung des Beschlusses nach Verständnis der GRÜNEN im Wesentlichen die genaue Überprüfung der Kalkulation der Baukosten unter Berücksichtigung der sich aus den offenen Fragen abzeichnenden ungeklärten Risiken Ziel des Sperrvermerkes gewesen. Die bloße Vorlage der vorläufigen Schätzung der Betriebs-und Unterhaltungskosten sei hierfür nicht ausreichend.

Frau Sabine Werner erklärt, dass nach ihrer Erinnerung, seitens der Grünen lediglich eine Aufstellung der Folgekosten bezüglich des Sees gefordert wurde und deshalb ein Sperrvermerk beschlossen wurde, bis diese Folgekosten vorlägen. Andernfalls hätte sie einem Sperrvermerk nicht zugestimmt.