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ALLRIS - Auszug

13.02.2019 - 8 Beratung über den 2. Nachtrag zur Satzung über ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

Beschluss(empfehlung) 

 

Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, den              Hebesatz bei der Grundsteuer B rückwirkend zum 1.1.2019 auf 425 v.H. gemäß anliegender 2. Nachtragssatzung zur Hebesatzsatzung der Stadt Tornesch anzuheben. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und Gewerbesteuer bleiben unverändert auf jeweils 390 v.H. bestehen.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

1 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

8 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Von der Verwaltung wird den Ausschussmitgliedern mitgeteilt, dass die Richtlinie zur Gewährung von Fehlbetrags- und Sonderbedarfszuweisungen mittlerweile in Kraft getreten ist. Bei Nichtanhebung des Hebesatzes für die Grundsteuer B auf 425 Prozentpunkte, wird die Stadt Tornesch keine Fehlbetragszuweisung erhalten, bzw. darf sie noch nicht einmal den Antrag stellen.

 

Bgl. Mitglied Joachim Reetz trägt vor, dass im Hinblick auf die Neuordnung der Berechnung für die Grundsteuer B, sich die CDU-Fraktion bei der Abstimmung enthalten werde. Die Grundsteuererhöhung wäre ein falsches Zeichen an die Bürger.

 

RH Lars Janzen schließt sich für seine Fraktion Bündnsi90/Die Grünen der Meinung der CDU-Fraktion an.

 

RH Manfred Fäcke geht auf den Wortbeitrag von Herrn Joachim Reetz ein. Genau diese Reaktion hätte er erwartet. Die Verantwortung über den städt. Haushalt wird nicht mitgetragen. Als Mehrheitsfraktion wird die Verantwortung von sich geschoben. Wie soll der Haushalt finanziert werden? Die Finanzierung des Sees, die evtl. Abschaffung der Ausbaubeiträge und die Wiedereinführung des KiTa-Talers stehen noch zur Diskussion. Bereits ab dem Haushaltsjahr 2017 wurden aufgrund des Gewerbesteuereinbruchs und auf die Chance dadurch Fehlbetragszuweisungen zu erhalten, die Hebesätze für die Grundsteuer B auf 390 Prozentpunke angehoben.

Dem entgegnet bgl. Mitglied Joachim Reetz, dass es gegen seine politische Überzeugung ist, die Grundsteuer B zu erhöhen. Eine Enthaltung ist kein Nein.

 

RH Artur Rieck argumentiert im Ausschuss, dass es bei Nichterhöhung der Hebesätze ab dem Haushaltsjahr 2017, zu einem noch höheren Defizit gekommen wäre. Durch die Erhöhung wurde versucht, die Lücke im städt. Haushalt kleiner zu halten. Seitens der CDU-Fraktion werden keine Vorschläge zur Haushaltskonsolidierung gemacht. Die SPD-Fraktion wird sich ebenfalls bei der Abstimmung über die Grundsteuererhöhung enthalten.

Die Ausschussvorsitzende Frau Sabine Werner erklärt, dass sie nicht für Steuererhöhungen bekannt ist. Sie teilt den Ausschussmitgliedern aber mit, dass die FDP der Erhöhung zustimmen wird.

 

RH Helmut Rahn beantragt um 20.35 Uhr eine Sitzungsunterbrechung. Dieser wird zugestimmt und die Sitzung um 20.40 Uhr fortgesetzt.

 

Die Ausschussvorsitzende stellt nach der Sitzungsunterbrechung die Frage an die Ausschussmitglieder, ob noch weiterer Diskussionsbedarf über die Erhöhung der Grundsteuer B besteht. Dieses wird von den Ausschussmitgliedern verneint. Die Ausschussvorsitzende stellt sodann die Beschlussvorlage zur Abstimmung.

 

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage