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ALLRIS - Auszug

06.10.2008 - 5 Landesentwicklungsplan (LEP) 200...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Tornesch beschließt zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) 2009 die folgende Stellungnahme:

 

Zu  2. Rechtliche Grundlagen

 

Um das Risiko eines planerischen Stillstandes in Schleswig-Holstein zu mindern, sollte zeitgleich zur Aufstellung des Landesentwicklungsplanes Klarheit geschaffen werden, wie die künftigen Planungsräume geschnitten sein werden und wer als Träger der Regionalplanung agieren wird. Der Entwurf des LEP muss daher in Zusammenhang mit dem neu zu erarbeitenden Landesplanungsgesetz und dem neuen Landesentwicklungsgrundsätzegesetz beraten werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die beiden Gesetze und der LEP aufeinander abgestimmt sind und auch möglichst zeitgleich in Kraft treten können.

 

Zu  5.3 Abs. 2 Ordnungsräume

 

Im letzten Satz sollte vor dem Wort Flächenverbrauch das Wort „minimalen“ eingesetzt werden.

 

Zu  5.6 Landesentwicklungsachsen

 

Die A 20, die sich derzeit noch in der Planungs- und Bauphase befindet, wird eine maßgebliche Verbindung zwischen den Bremischen Häfen, dem zukünftigen Tiefwasserhafen JadeWeserPort, der Metropolregion Hamburg und den Wachstumsräumen im Ostseeraum bilden. Um diese Verbindung zu stärken und um die Nachteile einer - derzeit noch fehlenden - leistungsfähigen Ost-West Achse in Schleswig-Holstein auszugleichen, muss die A 20 als Landesentwicklungsachse ausgewiesen werden.

 

Zu  6.4.1 Abs. 1 Siedlungsachsen

 

Aufgrund der Tatsache, dass selbst die vorbereitende Bauleitplanung der Kommunen (Flächennutzungspläne) nicht den Anspruch einer gebietsscharfen Darstellung verfolgen, kann für die übergeordnete Regionalplanung erst recht keine Gebietsschärfe eingefordert werden. Der Begriff „gebietsscharf“ ist daher zu streichen.

 

Zu  7.4.1 Straßenverkehr

 

Mit dem LEP wird derzeit das Planungswerk fortgeschrieben, das für die Bereiche Wohnungsbau und Entwicklung von Gewerbe und Einzelhandel den Ordnungsrahmen bis zum Jahr 2025 festlegt. Mit neuen Entwicklungen in diesen Bereichen ist zwangsläufig auch eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden. Bau und Ausbau der Straßen mit den höchsten Aufnahmekapazitäten, Autobahnen und Bundesstraßen, ist wiederum Aufgabe des  Bundes. Grundlage hierfür bildet der Bundesverkehrswegeplan 2003, der eine Gültigkeit bis 2015 besitzt und dessen Vorhaben auch im LEP nachrichtlich dargestellt sind. In beiden Planwerken ist ein beidseitiger dreispuriger Ausbau der BAB 23 im Bereich des Kreises Pinneberg derzeit nicht berücksichtigt, obwohl aktuelle Verkehrszählungen jedoch erhebliche Verkehrsbelastungen auf allen Autobahnen um Hamburg belegen. So wird für die A 23 eine durchschnittliche werktägliche Verkehrsmenge in Höhe von 82.300 Fahrzeugen festgestellt, eine höhere Belastung als für die A 7 für die ein entsprechender Ausbau vorgesehen ist.

Vor dem Hintergrund, dass der Bundesverkehrswegeplan alle fünf Jahre der aktuellen Verkehrsentwicklung anzupassen ist, muss der Ausbau der BAB 23 in den LEP aufgenommen werden um eine formelle Planungslücke gar nicht erst entstehen zu lassen.

Daneben sollte als weitere Maßnahme der Ausbau der Autobahnanschlussstelle Tornesch / Uetersen als „Kleeblatt“ aufgenommen werden.

Durch massiven Ausbau des Schienennahverkehrs auf der Strecke Itzehoe – Hamburg zu attraktiven und preisgünstigen Konditionen für den Kunden soll die weitere Zunahme des Straßenverkehrs verhindert werden.

 

Zu  7.4.2 Abs. 3 Schienenverkehr

 

Der Abs. 3 sollte um das Ziel des Halts am Bahnhof Tornesch für den Regionalexpress nach Hamburg Hauptbahnhof ergänzt werden. Der Bahnhof Tornesch mit seinem Einzugsbereich von etwa 35.000 Menschen wird seit Jahren um P+R-Plätze gestärkt, so dass mit solcher schnelleren Verbindung der Anreiz zum Umsteigen auf die Bahn wesentlich erhöht würde.

Die evtl. S-Bahnverlängerung von Pinneberg nach Elmshorn kann für den Bahnhof Tornesch nur als zusätzliches Angebot verstanden werden und darf die RB- und RE-Halte nicht ersetzen.

 

Zu  7.8 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

 

In Kapitel 7.8 werden die Belange der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft als auch der Fischerei behandelt. Hier sollte außerdem auf die Baumschulwirtschaft, auch aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung und der ökonomischen Gewichtung für den Kreis Pinneberg, hingewiesen werden.

Die Heraushebung der „Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln“ innerhalb der Grundsätze der Raumordnung im LEP wird begrüßt.

Die dargestellte Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen ist im LEP sowie im dazugehörigen Umweltbericht durchweg, besonders im Hinblick auf den Umweltschutz, positiv dargestellt. Diese Darstellung ist inzwischen durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen widerlegt, da besonders im Bereich des monokulturellen Anbaus von Biomasse die Biodiversität in diesen Gebieten gefährdet wird. Es müssten Anbaustandards zur Vermeidung dieser Entwicklung eingeführt werden, um die Chancen, die der Biomasseanbau für den Natur- und Klimaschutz bietet, uneingeschränkt  nutzen zu können. Beim Ausbau dieser Märkte ist darauf zu achten, dass eine  insgesamt positive Umweltbilanz erzielt wird.

 

Zu 10. Instrumente zur regionalen und interkommunalen Kooperation sowie zur städtischen Entwicklung

 

Es muss aber auch zukünftig gewährleistet werden, dass die Mitwirkung an kooperativen Prozessen auf einer freiwilligen Basis stattfindet. Durch eine Verstärkung der positiven Anreize (Förderprogramme, etc.), würde sich die Bereitschaft zur Teilnahme deutlich erhöhen.

 

 

LEP Seite 29: Uetersen - Tornesch

 

Die Stadt Tornesch als Unterzentrum und die Gemeinde als Stadtrandkern II. Ordnung

 

„Gemeinde Tornesch“ durch „Stadt Tornesch“ ersetzen

 

LEP Seite 30: Uetersen - Tornesch

 

Der Bereich des S-Bahn-Haltepunktes Tornesch soll zu einem bedarfsgerechten ...

 

„S-Bahn-Haltepunktes“ durch „RB-Haltepunktes“ ersetzen

 

Zwei Hinweise zum obigen Punkt und zum letzten Punkt auf Seite 2

 

LEP Seite 27: Elmshorn

 

Im Zuge der Ausbaumaßnahmen auf der Schienenstrecke Pinneberg - Elmshorn sind die Anpassung des Bahnhofes in Elmshorn sowie der Bau eines Haltepunkte in Elmshorn - Süd dringlich.

 

LEP Seite 28: Pinneberg

 

Darüber hinaus ist im Zuge der Ausbaumaßnahmen auf der Schienenstrecke Pinneberg - Elmshorn die Einrichtung eines Haltepunktes Pinneberg - Nord vorgesehen.

 

LEP Seite 30: Uetersen - Tornesch

 

Die angestrebte gemeinsame Entwicklung von Uetersen, Tornesch und den Nachbargemeinden macht - in Ergänzung der dringend erforderlichen Umgehung von Uetersen im Zuge der B 431 - eine Verbesserung der zwischenörtlichen Ost - West - Straßenverbindungen notwendig (K 22).

 

Frage: Ist die westliche Umfahrung von Uetersen gemeint (wie im Landesverkehrsplan) oder die Verschwenkung der B 431 auf die K 22 ?

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Oppermann erläutert die Sitzungsvorlage.

 

Herr Stümer und Herr Früchtenicht erinnern an die Anregung in der Sitzung des Bau- und Planungsausschusses am 03.03.2008, dass als weitere Maßnahme der Ausbau der Autobahnanschlussstelle Tornesch / Uetersen als „Kleeblatt“ aufgenommen werden soll.

 

Herr Rahn verliest die Stellungnahme zum LEP 2009 der Grünen - Fraktion.

 

Punkt 1

 

LEP Seite 29: Uetersen - Tornesch

 

Die Stadt Tornesch als Unterzentrum und die Gemeinde als Stadtrandkern II. Ordnung

 

„Gemeinde Tornesch“ durch „Stadt Tornesch“ ersetzen

 

Punkt 2

 

LEP Seite 30: Uetersen - Tornesch

 

Der Bereich des S-Bahn-Haltepunktes Tornesch soll zu einem bedarfsgerechten ...

 

„S-Bahn-Haltepunktes“ durch „RB-Haltepunktes“ ersetzen

 

Punkt 3

 

Zwei Hinweise zum obigen Punkt und zum letzten Punkt auf Seite 2

 

LEP Seite 27: Elmshorn

 

Im Zuge der Ausbaumaßnahmen auf der Schienenstrecke Pinneberg - Elmshorn sind die Anpassung des Bahnhofes in Elmshorn sowie der Bau eines Haltepunkte in Elmshorn - Süd dringlich.

 

LEP Seite 28: Pinneberg

 

Darüber hinaus ist im Zuge der Ausbaumaßnahmen auf der Schienenstrecke Pinneberg - Elmshorn die Einrichtung eines Haltepunktes Pinneberg - Nord vorgesehen.

 

Punkt 4

 

LEP Seite 30: Uetersen - Tornesch

 

Die angestrebte gemeinsame Entwicklung von Uetersen, Tornesch und den Nachbargemeinden macht - in Ergänzung der dringend erforderlichen Umgehung von Uetersen im Zuge der B 431 - eine Verbesserung der zwischenörtlichen Ost - West - Straßenverbindungen notwendig (K 22).

 

Frage: Ist die westliche Umfahrung von Uetersen gemeint (wie im Landesverkehrsplan) oder die Verschwenkung der B 431 auf die K 22 ?

 

Punkt 5

 

Zu 5.3 Abs. 2 Ordnungsräume

 

Im letzten Satz sollte vor dem Wort Flächenverbrauch das Wort „minimalen“ eingesetzt werden.

 

Punkt 6

 

Zu 7.4.1 Straßenverkehr

 

Erweiterung der Stellungnahme:

 

Durch massiven Ausbau des Schienennahverkehrs auf der Strecke Itzehoe – Hamburg zu attraktiven und preisgünstigen Konditionen für den Kunden soll die weitere Zunahme des Straßenverkehrs verhindert werden.

 

Punkt 7

 

Zu 7.4.2 Abs. 3 Schienenverkehr

 

Erweiterung der Stellungnahme:

 

Die evtl. S-Bahnverlängerung von Pinneberg nach Elmshorn kann für den Bahnhof Tornesch nur als zusätzliches Angebot verstanden werden und darf die RB- und RE-Halte nicht ersetzen.

 

Herr Früchtenicht formuliert den Antrag der SPD - Fraktion zu 7.4.1 Straßenverkehr:

„Daneben sollte als weitere Maßnahme der Ausbau der Autobahnanschlussstelle Tornesch / Uetersen als „Kleeblatt“ aufgenommen werden.“

 

Herr Früchtenicht lässt die Ausschussmitglieder über den Antrag abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:              7 Ja - Stimmen              2 Nein - Stimmen              0 Enthaltungen

 

Nach einer Sitzungsunterbrechung von 5 Minuten lässt Herr Früchtenicht über die einzelnen Punkte der Stellungnahme der Grünen - Fraktion abstimmen.

 

Herr Lutz regt zum Punkt 7.4.1. Straßenverkehr an, dass es sich nicht um eine Alternative der Stellungnahme sondern um eine Erweiterung der Stellungnahme handeln sollte. Die Ausschussmitglieder sind damit einverstanden.

 

Punkt 1

 

LEP Seite 29: Uetersen - Tornesch

 

Die Stadt Tornesch als Unterzentrum und die Gemeinde als Stadtrandkern II. Ordnung

 

„Gemeinde Tornesch“ durch „Stadt Tornesch“ ersetzen

 

Abstimmungsergebnis:              9 Ja - Stimmen              0 Nein - Stimmen              0 Enthaltungen

 

Punkt 2

 

LEP Seite 30: Uetersen - Tornesch

 

Der Bereich des S-Bahn-Haltepunktes Tornesch soll zu einem bedarfsgerechten ...

 

„S-Bahn-Haltepunktes“ durch „RB-Haltepunktes“ ersetzen

 

Abstimmungsergebnis:              9 Ja - Stimmen              0 Nein - Stimmen              0 Enthaltungen

 

Punkt 3

 

Zwei Hinweise zum obigen Punkt und zum letzten Punkt auf Seite 2

 

LEP Seite 27: Elmshorn

 

Im Zuge der Ausbaumaßnahmen auf der Schienenstrecke Pinneberg - Elmshorn sind die Anpassung des Bahnhofes in Elmshorn sowie der Bau eines Haltepunkte in Elmshorn - Süd dringlich.

 

LEP Seite 28: Pinneberg

 

Darüber hinaus ist im Zuge der Ausbaumaßnahmen auf der Schienenstrecke Pinneberg - Elmshorn die Einrichtung eines Haltepunktes Pinneberg - Nord vorgesehen.

 

- Hierbei handelt es sich um Hinweise -

 

Punkt 4

 

LEP Seite 30: Uetersen - Tornesch

 

Die angestrebte gemeinsame Entwicklung von Uetersen, Tornesch und den Nachbargemeinden macht - in Ergänzung der dringend erforderlichen Umgehung von Uetersen im Zuge der B 431 - eine Verbesserung der zwischenörtlichen Ost - West - Straßenverbindungen notwendig (K 22).

 

Frage: Ist die westliche Umfahrung von Uetersen gemeint (wie im Landesverkehrsplan) oder die Verschwenkung der B 431 auf die K 22 ?

 

Abstimmungsergebnis:              9 Ja - Stimmen              0 Nein - Stimmen              0 Enthaltungen

 

Punkt 5

 

Zu 5.3 Abs. 2 Ordnungsräume

 

Im letzten Satz sollte vor dem Wort Flächenverbrauch das Wort „minimalen“ eingesetzt werden.

 

Abstimmungsergebnis:              9 Ja - Stimmen              0 Nein - Stimmen              0 Enthaltungen

 

Punkt 6

 

Zu 7.4.1 Straßenverkehr

 

Erweiterung der Stellungnahme:

 

Durch massiven Ausbau des Schienennahverkehrs auf der Strecke Itzehoe – Hamburg zu attraktiven und preisgünstigen Konditionen für den Kunden soll die weitere Zunahme des Straßenverkehrs verhindert werden.

 

Abstimmungsergebnis:              9 Ja - Stimmen              0 Nein - Stimmen              0 Enthaltungen

 

Punkt 7

 

Zu 7.4.2 Abs. 3 Schienenverkehr

 

Erweiterung der Stellungnahme:

 

Die evtl. S-Bahnverlängerung von Pinneberg nach Elmshorn kann für den Bahnhof Tornesch nur als zusätzliches Angebot verstanden werden und darf die RB- und RE-Halte nicht ersetzen.

 

Abstimmungsergebnis:              9 Ja - Stimmen              0 Nein - Stimmen              0 Enthaltungen

 

 

Anmerkung der Verwaltung

 

Der Beschluss wurde im Hauptausschuss am 13.10.2008 wie folgt korrigiert:

 

 

Beschluss:

Der Bau- und Planungsausschuss der Stadt Tornesch beschließt zum Entwurf des Landesentwicklungsplans (LEP) 2009 die folgende Stellungnahme:

 

Zu  2. Rechtliche Grundlagen

 

Um das Risiko eines planerischen Stillstandes in Schleswig-Holstein zu mindern, sollte zeitgleich zur Aufstellung des Landesentwicklungsplanes Klarheit geschaffen werden, wie die künftigen Planungsräume geschnitten sein werden und wer als Träger der Regionalplanung agieren wird. Der Entwurf des LEP muss daher in Zusammenhang mit dem neu zu erarbeitenden Landesplanungsgesetz und dem neuen Landesentwicklungsgrundsätzegesetz beraten werden. Nur so kann gewährleistet werden, dass die beiden Gesetze und der LEP aufeinander abgestimmt sind und auch möglichst zeitgleich in Kraft treten können.

 

Zu  5.3 Abs. 2 Ordnungsräume

 

Im letzten Satz sollte vor dem Wort Flächenverbrauch das Wort „minimalen“ eingesetzt werden.

 

Zu  5.6 Landesentwicklungsachsen

 

Die A 20, die sich derzeit noch in der Planungs- und Bauphase befindet, wird eine maßgebliche Verbindung zwischen den Bremischen Häfen, dem zukünftigen Tiefwasserhafen JadeWeserPort, der Metropolregion Hamburg und den Wachstumsräumen im Ostseeraum bilden. Um diese Verbindung zu stärken und um die Nachteile einer - derzeit noch fehlenden - leistungsfähigen Ost-West Achse in Schleswig-Holstein auszugleichen, muss die A 20 als Landesentwicklungsachse ausgewiesen werden.

 

 

Zu  6.4.1 Abs. 1 Siedlungsachsen

 

Aufgrund der Tatsache, dass selbst die vorbereitende Bauleitplanung der Kommunen (Flächennutzungspläne) nicht den Anspruch einer gebietsscharfen Darstellung verfolgen, kann für die übergeordnete Regionalplanung erst recht keine Gebietsschärfe eingefordert werden. Der Begriff „gebietsscharf“ ist daher zu streichen.

 

Zu  7.4.1 Straßenverkehr

 

Mit dem LEP wird derzeit das Planungswerk fortgeschrieben, das für die Bereiche Wohnungsbau und Entwicklung von Gewerbe und Einzelhandel den Ordnungsrahmen bis zum Jahr 2025 festlegt. Mit neuen Entwicklungen in diesen Bereichen ist zwangsläufig auch eine Erhöhung des Verkehrsaufkommens verbunden. Bau und Ausbau der Straßen mit den höchsten Aufnahmekapazitäten, Autobahnen und Bundesstraßen, ist wiederum Aufgabe des  Bundes. Grundlage hierfür bildet der Bundesverkehrswegeplan 2003, der eine Gültigkeit bis 2015 besitzt und dessen Vorhaben auch im LEP nachrichtlich dargestellt sind. In beiden Planwerken ist ein beidseitiger dreispuriger Ausbau der BAB 23 im Bereich des Kreises Pinneberg derzeit nicht berücksichtigt, obwohl aktuelle Verkehrszählungen jedoch erhebliche Verkehrsbelastungen auf allen Autobahnen um Hamburg belegen. So wird für die A 23 eine durchschnittliche werktägliche Verkehrsmenge in Höhe von 82.300 Fahrzeugen festgestellt, eine höhere Belastung als für die A 7 für die ein entsprechender Ausbau vorgesehen ist.

Vor dem Hintergrund, dass der Bundesverkehrswegeplan alle fünf Jahre der aktuellen Verkehrsentwicklung anzupassen ist, muss der Ausbau der BAB 23 in den LEP aufgenommen werden um eine formelle Planungslücke gar nicht erst entstehen zu lassen.

 

Daneben sollte als weitere Maßnahme der Ausbau der Autobahnanschlussstelle Tornesch / Uetersen als „Kleeblatt“ aufgenommen werden.

 

Durch massiven Ausbau des Schienennahverkehrs auf der Strecke Itzehoe – Hamburg zu attraktiven und preisgünstigen Konditionen für den Kunden soll die weitere Zunahme des Straßenverkehrs verhindert werden.

 

Zu  7.4.2 Abs. 3 Schienenverkehr

 

Der Abs. 3 sollte um das Ziel des Halts am Bahnhof Tornesch für den Regionalexpress nach Hamburg Hauptbahnhof ergänzt werden. Der Bahnhof Tornesch mit seinem Einzugsbereich von etwa 35.000 Menschen wird seit Jahren um P+R-Plätze gestärkt, so dass mit solcher schnelleren Verbindung der Anreiz zum Umsteigen auf die Bahn wesentlich erhöht würde.

 

Die evtl. S-Bahnverlängerung von Pinneberg nach Elmshorn kann für den Bahnhof Tornesch nur als zusätzliches Angebot verstanden werden und darf die RB- und RE-Halte nicht ersetzen.

 

Zu  7.8 Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

 

In Kapitel 7.8 werden die Belange der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft als auch der Fischerei behandelt. Hier sollte außerdem auf die Baumschulwirtschaft, auch aufgrund ihrer herausragenden Bedeutung und der ökonomischen Gewichtung für den Kreis Pinneberg, hingewiesen werden.

Die Heraushebung der „Versorgung der Bevölkerung mit qualitativ hochwertigen Nahrungsmitteln“ innerhalb der Grundsätze der Raumordnung im LEP wird begrüßt.

Die dargestellte Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen ist im LEP sowie im dazugehörigen Umweltbericht durchweg, besonders im Hinblick auf den Umweltschutz, positiv dargestellt. Diese Darstellung ist inzwischen durch eine Vielzahl von Veröffentlichungen widerlegt, da besonders im Bereich des monokulturellen Anbaus von Biomasse die Biodiversität in diesen Gebieten gefährdet wird. Es müssten Anbaustandards zur Vermeidung dieser Entwicklung eingeführt werden, um die Chancen, die der Biomasseanbau für den Natur- und Klimaschutz bietet, uneingeschränkt  nutzen zu können. Beim Ausbau dieser Märkte ist darauf zu achten, dass eine  insgesamt positive Umweltbilanz erzielt wird.

 

Zu  10. Instrumente zur regionalen und interkommunalen Kooperation sowie zur städtischen Entwicklung

 

Es muss aber auch zukünftig gewährleistet werden, dass die Mitwirkung an kooperativen Prozessen auf einer freiwilligen Basis stattfindet. Durch eine Verstärkung der positiven Anreize (Förderprogramme, etc.), würde sich die Bereitschaft zur Teilnahme deutlich erhöhen.

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Anlagen zur Vorlage