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ALLRIS - Auszug

26.01.2009 - 6 Ausfallbürgschaft für "eltoki"

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen gewährt dem Elternarbeitskreis Tornescher Kindergarteneinrichtungen (eltoki) für die Durchführung eines Theaterstücks im März 2009 des Figurentheaters Wolkenschieber für die Kinder der Tornescher Kindergarteneinrichtungen und der 1. und 2. Grundschulklasse der Johannes-Schwennesen-Schule und der Fritz-Reuter-Schule eine Ausfallbürgschaft i.H.v. 2.500,- Euro.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

 

 

abgelehnt:

Abweichend vom Grundsatzbeschluss über die Gewährung von Ausfallbürgschaften, die den Betrag von 1.023,00 € übersteigen, im Ausschuss beraten und entscheiden zu wollen, delegiert der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen bis auf Widerruf diese Aufgabe im Falle künftiger Anträge des eltoki auf die Verwaltung, sofern der Betrag der beantragten Ausfallbürgschaft 2.500,00 p.a. nicht übersteigt.

 

Abstimmungsergebnis:

 

3 Ja-Stimmen                            6 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

 

 

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Beratungsverlauf:

 

Herr Lichte nimmt Bezug auf die verwaltungsseitig erstellte Vorlage und weist darauf hin, dass in den Vorjahren stets die Übernahme eine Ausfallbürgschaft beschlossen wurde. Eine  Inanspruchnahme von „eltoki“ ist bislang nicht erfolgt, da die Veranstaltungen in den Vorjahren stets kostendeckend abgerechnet werden konnten. Aus diesem Grunde wird vorgeschlagen, künftig einen Grundsatzbeschluss zur Übernahme künftiger Ausfallbürgschaften zu fassen, sodass eine  jährlich wiederkehrende Beratung und Beschlussfassung entfällt. Frau Vennemann lehnt eine Grundsatzentscheidung für eine laufende Ausfallbürgschaft im Namen der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen ab, da sie im Einzelfall entscheiden möchte. Dieser Auffassung schließt sich Herr Radon im Namen der CDU-Fraktion an.

Nach kurzer Diskussion stellt Herr Lichte die beiden vorliegenden Beschlussvorschläge zur Abstimmung.

 

 

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Anlagen zur Vorlage