27.04.2009 - 13 Mittagsversorgung in den AWO-Kindertagesstätten...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 13
- Datum:
- Mo., 27.04.2009
- Status:
- öffentlich (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Claudia Meinert
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Beginnend mit dem Kindergartenjahr 2009 wird zunächst befristet für zwei Jahre das Mittagessen in den beiden Einrichtungen der Arbeiterwohlfahrt separat mit eigenem Personal zubereitet. Nach Vorlage der Jahresrechnung 2009/ 2010 wird erneut die Wirtschaftlichkeit auch unter Berücksichtigung der zubereiteten Mahlzeiten geprüft. Zudem hat der Träger entsprechende Nachweise für die Abschreibung der langlebigen Geräte, notwendigen Reparaturen sowie erforderlichen Ersatzbeschaffungen des beweglichen Inventars beizubringen.
Das von den Eltern zu zahlende Essengeld beträgt für das Kindergartenjahr 2009/ 2010 für alle Einrichtungen, in denen Mittagessen zubereitet weiterhin 56,-- monatlich.
Beratungsverlauf:
Herr Lichte nimmt Bezug auf die erstellte Beschlussvorlage sowie die erfolgten Beratungen in der vorangegangenen Sitzung. Auf Nachfrage von Frau Sörensen, warum die Kalkulation einer eigenständigen Zubereitung des Mittagstisch-Angebotes in der AWO-Kindertagesstätte im Merlinweg ohne Berücksichtigung von Kosten für Abschreibung von Küchengeräten usw. erfolgt ist, weist Herr Lichte darauf hin, dass das Gebäude ein angemietetes Gebäude incl. Inventar ist. Eine Abschreibung ist demnach vom Vermieter zu berechnen und abzufordern. Gemäß der schriftlichen Stellungnahme von der AWO Schleswig-Holstein vom 07.04.2009 stehen entsprechende Informationen hierzu zurzeit nicht zur Verfügung, sodass die Kalkulation lediglich unter Berücksichtigung vorhandener Berechnungsgrundlagen erfolgt ist. Frau Kählert weist darauf hin, dass Angebote von Dienstleistungsunternehmen die Eltern finanziell nicht unbedingt stärker in Anspruch nehmen. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass es sich um ein All-inclusive-Angebot handelt und sogar ein zu erwartender Gewinn des Lieferanten unterstellt werden kann. Damit das Angebot eines Lieferservices in einer Kindertagesstätte möglich ist, bedarf es allerdings der Vorhaltung einer hauswirtschaftlichen Hilfskraft in Teilzeit (ca. 10 Wochenstunden). Diese Kosten würden den Haushalt der Kindertagesstätte im Merlinweg ohne eine Refinanzierung belasten. Frau Vennemann begrüßt für die eigenständige Zubereitung des Mittagstisch-Angebotes in der AWO-Kindertagesstätte zunächst eine 2-Jahres-Frist. Die Beurteilung der tatsächlichen Kostenentwicklung und eine Aussage über die Wirtschaftlichkeit des eigenständigen Angebotes sollte aus ihrer Sicht grundsätzlich auch unter Berücksichtigung einer kalkulatorischen Abschreibung für die Küchengeräte erfolgen. Nach kurzer Aussprache spricht sich der Ausschuss übereinstimmend für eine Beschlussfassung gemäß dem von der Verwaltung erarbeitetem Beschlussvorschlag aus.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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132,8 kB
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