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ALLRIS - Auszug

06.09.2010 - 5 B-Plan 83 "östlich Grevenberg...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Zu E: Beschlussempfehlung

Der Ausschuss nimmt den in der Sitzung vorgestellten Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 83 als Grundlage für die weiteren Gespräche mit der Adlershorst eG sowie die weitere Entwurfsberatung zustimmend zur Kenntnis. Der Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13 a Baugesetzbuch wird grundsätzlich zugestimmt.

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Abstimmungsergebnis:

 

 

9 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Herr Maysack-Sommerfeld erläutert den Entwurf des vorgesehenen Bebauungsplanes anhand seiner Vorlage. Anschließend antwortet er auf die wieder aufgegriffene Frage aus der Einwohnerfragestunde, dass der nunmehr auf 3 m reduzierte Grenzabstand im Quartier Q1 zu der anschließenden Bebauung in der Friedrichstraße wieder auf 5 m vergrößert werden kann. Herr Stümer erinnert an die Stellplatzproblematik, die trotz Wegfall der geplanten Tiefgarage gelöst sein muss. Es soll für jede Wohneinheit ein Stellplatz zur Verfügung stehen. Herr Krügel schlägt vor, die Verpflichtung zur Schaffung der notwendigen Stellplätze auf dem Gebiet Q1 im Bebauungsplan zu verankern. Herr Stümer fragt, wann die Realisierung der weiteren Ersatzbaumaßnahmen geplant sei. Herr Krügel wird nach einer positiven heutigen Entscheidung das Gespräch mit der Firma Adlershorst suchen und den Zeitplan abstimmen. Grundsätzlich müssen Neu- und Ersatzbau Zug um Zug erfolgen. Herr Quast gibt zu bedenken, dass der im Plan dargestellte mögliche Neubau in L-Form im nordwestlichen Teil von Q2 zu einem vermehrten Schattenwurf führen kann. Hierauf entgegnet Herr Maysack-Sommerfeld, dass bei Einhaltung der gesetzlichen Abstandsflächen, die Belastungen der Nachbarn hinnehmbar seien. Er signalisiert hierzu ebenfalls Gesprächsbereitschaft seitens Adlershorst um zu einer einvernehmlichen Planung zu kommen. Frau Claußchte zum einen sicher stellen, dass Adlershorst tatsächlich Sozialwohnungen errichten wird und zum anderen, dass die während der Umbauphase ausquartierten Mieter wieder zurückkehren können. Dies soll in eine entsprechende Vereinbarung mit Adlershorst einfließen. Auf Nachfrage von Frau Clauß erläutert Herr Maysack-Sommerfeld die wesentlichen Gesichtspunkte des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a BauGB. Dieses Verfahren kommt immer dann zum Tragen, wenn es sich um innerörtliche Flächen handelt, die umstrukturiert werden sollen. Dabei können einige Verfahrensschritte vereinfacht werden oder ganz entfallen. Für den vorliegenden Plan ist dies ein geeignetes Verfahren Kosten und Zeit zu sparen, ohne dass inhaltliche Nachteile entstehen. Herr Maysack-Sommerfeld empfiehlt jedoch nicht auf die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung zu verzichten.

Frau Schloß fragt, ob die Bäume im Plangebiet erhalten bleiben. Herr Maysack-Sommerfeld stellt dar, dass die bereits eingezeichneten Bäume Bestandsschutz genießen, allerdings nicht jeder vorhanden Baum zu halten sein wird.

 

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Anlagen zur Vorlage