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ALLRIS - Auszug

06.03.2006 - 5 B-Plan 44 "In de Hörn" -Abwägung zur öffentlich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

„1.   Die zur öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 44 vorgebrachten Anregungen hat die Stadt mit folgendem Ergebnis geprüft:

 

a)      berücksichtigt werden die Stellungnahmen von

 

§         Staatliches Umweltamt Itzehoe

§         Amt für ländliche Räume Lübeck

§         Kreis Pinneberg, Untere Bodenschutzbehörde

§         Kreis Pinneberg, Untere Naturschutzbehörde

§         Kreis Pinneberg, Wasserbehörde

§         Kreis Pinneberg, FD Bauordnung

§         NABU Schleswig-Holstein

§         BUND Ortsgruppe Uetersen, Tornesch und Marschen

 

b) teilweise berücksichtigt wird die Stellungnahme von

§         Kreis Pinneberg, Gesundheitlicher Umweltschutz

 

Die Abwägung aus B wird Beschlussbestandteil. Den Einwendern ist das Ergebnis mitzuteilen.

 

2.  Die Ratsversammlung beschließt den Bebauungsplan 44 „In de Hörn“ als Satzung.

 

3.  Die Begründung wird gebilligt.

 

4.  Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bebauungsplan 44 ortsüblich bekannt zu machen; dabei ist auch anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.“

 

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Abstimmungsergebnis:

 

9 Ja-Stimmen                            1 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Früchtenicht verlässt für die Beratung zu diesem TOP den Sitzungssaal.

 

Herr Oppermann stellt die Sitzungsvorlage vor.

Herr Quast fordert, dass die konkrete Ausgleichsfläche zu diesem Bebauungsplan benannt wird. Herr Krügel sagt dies für die nächste Sitzung des Umweltausschusses zu.

Herr Rahn verweist auf die Anregung des BUND und möchte wissen, ob deren Aussage rechtlich stimmt. Herr Krügel entgegnet, dass die Untere Naturschutzbehörde beim Kreis Pinneberg mit der bisherigen Verfahrensweise der Stadt einverstanden war. Herr Rahn möchte wissen, ob die Aussage des BUND rechtlich stimmt. Herr Krügel erklärt, dass er dies zum jetzigen Zeitpunkt nicht sagen kann. Die Verwaltung sagt eine Überprüfung zu.