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ALLRIS - Auszug

05.11.2012 - 8 4.Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 5...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

1.       r das Gebiet östlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von ca. 220 m im Süden und ca. 100 m im Norden, nördlich des Gewerbegebiets am Lindenweg in einer Tiefe von ca. 320m wird die 4.Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans 52 aufgestellt. Es werden folgende Planungsziele verfolgt: Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung gewerblicher Bauflächen und städtebauliche Ordnung des Überganges zwischen gewerblicher Nutzung und Wohnbauflächen

2.       Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)

3.       Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange und die Aufforderung zur Äerung auch im Hinblick auf die erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs. 1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

4.       Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit mit der Erörterung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB ist in Form einer Informationsveranstaltung durchzuführen.

5.       Der bestehende Aufstellungsbeschluss zu B-Plan 55 vom 26.03.1998 wird aufgehoben.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Herr Tams erläutert die Pläne. Herr Fchtenichtchte wissen, ob die Änderung wegen der Erweiterung der Fa. Hellermann-Tyton notwendig ist. Dies ist der Fall.

 

Ein Schutzabstand zwischen Wald und Baugrenze ist notwendig, um ein Umfallen von Bäumen auf Gebäude zu verhindern.

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Anlagen zur Vorlage