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ALLRIS - Auszug

28.11.2012 - 9 Beratung- und Beschlussfassung über die Haushal...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung beschließt aufgrund der Empfehlung des Finanzausschusses wie folgt:

 

1.       Die Haushaltssatzung 2013 wird

a)      im Verwaltungshaushalt in der Einnahme und Ausgabe auf                23.410.400 €

b)      im Vermögenshaushalt in der Einnahme und Ausgabe auf                8.963.300 €

festgesetzt.

 

2.      Der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

              Investitionsrderungsmaßnahmen wird auf              2.333.800 €

             

              die Verpflichtungsermächtigungen werden auf              0 €

              und

              der Höchstbetrag der Kassenkredite wird auf              16.000.000 €

              festgesetzt.

              Die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen

              Stellen werden auf              98,47 Stellen

              festgesetzt.

 

3.      Die Realsteuerhebesätze werden wie folgt festgesetzt:

3.1 Grundsteuer

              a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A)              290 v.H.

              b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)              290 v.H.

 

3.2 Gewerbesteuer                 380 v.H.

 

Der Finanzplan und das Investitionsprogramm der Jahre 2013 – 2016 wird beschlossen.

 

Gleichzeitig wird eine Sperrung der Haushaltsmittel für die Bestuhlung der Sitzungsräume (Haushaltsstelle 2.020000.935000 = 50.000 €) bis zur Freigabe durch den Hauptausschuss beschlossen.

 

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Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen              2 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Bgm. Krügel hebt anhand der Beschlussvorlage nochmals die gravierendsten Veränderungen des Verwaltungshaushaltes für das Haushaltsjahr 2013 hervor. Angesichts der stetig steigenden Aufgaben der Kommunen sieht er eine Anhebung der Realsteuerhebeätze für unumgänglich an. Neben der im Haushalt einberechneten Erhöhung der Gewerbesteuer von 350 v.H. auf 380 v.H. schlägt er deshalb den Ausschussmitgliedern gleichzeitig eine Anhebung der Grundsteuern von 290 v.H. auf 350 v.H. vor. 

 

RH Reetz rde seitens der CDU-Fraktion einer Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf das durch den Haushalt 2013 vorgegebene Maß zustimmen, er sieht jedoch die Anhebung des Hebesatzes für die Grundsteuern zum jetzigen Zeitpunkt als nicht geeignet an, zumal schon Mehrbelastungen 2013 auf die Bürgerinnen und Bürger durch die Strompreiserhöhungen zukommen..

 

Bgl. Mitglied Fäcke signalisiert, dass seine Fraktion eine Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes auf 380 v.H. mittragen würde, einer Anhebung der Grundsteuern jedoch sehr kritisch gegenübersteht. Eine grundsätzliche Notwendigkeit der Anhebung der Grundsteuerhebesätze in Hinblick auf zukünftigen Kosten (WABE-Kindergarten, Schulgeld Raboisenschule, Kostensteigerungen) wird jedoch auch gesehen.

 

Nach Erläuterung des anliegenden Antrags der SPD-Fraktion zur Beschlussfassung eines Haushaltsbegleitbeschlusses, der den Mitgliedern des Finanzausschusses als Tischvorlage zur Kenntnis gebracht wird,hrt bgl. Mitglied Fäcke eine PowerPoint-Präsentation vor, die auch diesem Protokoll als Anlage in PDF-Form beigefügt ist.

 

Nach Abschluss des Vortrags bedanken sich die Mitglieder des Finanzausschusses bei         bgl. Mitglied Fäcker seine Präsentation zum Thema „Konzern Stadt Tornesch“. Der beantragte Haushaltsbegleitbeschluss der SPD-Fraktion, der einen Verzicht der Finanzierung von neuen Investitionen über Bankkredite in den Jahren 2013 + 2014 vorsieht, wird von allen Fraktionen grundsätzlich positiv gesehen.

 

Auf Antrag wird zur Beratung innerhalb der einzelnen Fraktionen zum Thema „Erhöhung der Realsteuerhebesätze“ die Sitzung kurzfristig für 5 Minuten unterbrochen.

 

Nach Wiedereröffnung der Sitzung stellt RH Reetz im Namen der CDU-Fraktion einen Änderungsantrag zu der von der Verwaltung vorgelegten Beschlussvorlage in der Form, das beide Grundsteuer-Hebesätze 2013 auf dem bisherigen Niveau von 290 v.H. belassen werden.

 

RF Claußrde der Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes ihre Zustimmung geben, zumal mit der gleichen Begründung wie bei der letzten Erhöhung dieses Hebesatzes vor 2 Jahren. Einer Anhebung der Grundsteuer in dieser Form kann sie jedoch nicht zustimmen.

 

RH Schöndienst kann nur einer Anhebung des Gewerbesteuerhebesatzes die Zustimmung erteilen.

 

Danach erfolgt die Abstimmung über den Änderungsantrag der CDU-Fraktion „Beibehaltung der Grundsteuerhebesätze auf dem Niveau von 290 v.H.“

 

Abstimmungsergebnis: Einstimmig

 

Dem von der SPD-Fraktion vorgelegten Antrag auf Beschlussfassung eines Haushaltsbegleitbeschlusses (siehe Anlage) wird nach abschließender Diskussion zugestimmt.

 

Abstimmungsergebnis: 7 Ja-Stimmen bei 2 Enthaltungen

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen