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ALLRIS - Auszug

14.03.2006 - 9 Richtlinien über die Schülerbeförderung

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung beschließt die anliegenden „Richtlinien über die Schülerbeförderung der Kinder

a)      an der Wilhelm-Busch-Schule und

b)      b) an den Grundschulen in Tornesch im ersten und zweiten Schuljahr“.

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Abstimmungsergebnis:

 

13 Ja-Stimmen                            4 Nein-Stimmen              3 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

RH Lichte führt aus, dass für die Schülerbeförderung mit dem Schulbus bisher eine Gebühr von 24 €/Monat erhoben wurde. Dabei konnten die Eltern noch wählen, an welchen Wochentagen ihr Kind befördert werden sollte und die Gebühr entsprechend anteilig bezahlen. Die Finanzierung dieser Schülerbeförderung hat sich defizitär entwickelt, so dass der Ausschuss für Jugend, Sport, Soziales, Kultur und Bildungswesen der Ratsversammlung empfohlen hat, die Richtlinien dahingehend zu ändern, dass künftig 30 € als fester Monatsbetrag zu entrichten sind. Der Betrag entspricht einer Busmonatsfahrkarte im ÖPNV. Er bittet um Zustimmung.

 

RH Rahn gibt zu Bedenken an die Sitzung des Fachausschusses, in der die Verwaltung gebeten wurde zu prüfen, ob eine feste monatliche Gebühr in der bisherigen Höhe von 24 € ausreicht, dass Defizit auszugleichen. Dieser Fragestellung schließt sich RH Ramin an.

 

RF Sörensen weist darauf hin daran, dass bei dem Preis im Gegensatz zum Linienbus die Kinder vor der Tür abgeholt und wieder hingebracht werden.

 

RF Eßler erinnert, dass die Schließung der Ahrenloher Grundschule der Grund für die Einsetzung eines gemeindeeigenen Schulbusses war. Die Wege zu der Fritz-Reuter- und zur Wilhelm-Busch-Schule sind für Kinder in dem Alter zu lang. RF Clauß schließt sich dieser Meinung an. Das Geld ist hier gut angelegt.

 

Bgm. Krügel ruft in Erinnerung, dass seit Schließung der Ahrenloher Grundschule vor über 30 Jahren die Ahrenloher Straße beidseitig einen Fuß- und Radweg bekommen hat und dass jetzt ein Schülerlinienbus verkehrt. Selbst bei einem Betrag in Höhe von 30 €/Monat ist diese Art der Schülerbeförderung immer noch defizitär. RF Clauß gibt daraufhin zu bedenken, dass die Verkehrsbelastung in den letzten 30 Jahren auch erheblich gestiegen ist.

 

RH Lichte erinnert daran, dass der Fachausschuss die Art der Schülerbeförderung selbst nicht in Abrede gestellt hat, sondern der Ratsversammlung lediglich einen Vorschlag zum Defizitausgleich vorgeschlagen hat.

 

Nach weiter Diskussion stellen die Fraktionen von B90/GRÜNE und FDP folgenden Änderungsantrag:

 

„Die Richtlinien über die Schülerbeförderung der Kinder an der Wilhelm-Busch-Schule und an den Grundschulen wird dahingehend geändert, dass ein fester Monatsbeitrag in Höhe von 24 € festgeschrieben wird.“

 

Abstimmungsergebnis: 5 Ja-Stimmen, 12-Nein-Stimmen, 3 Enthaltungen

 

Damit ist der Änderungsantrag abgelehnt und der Vorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.