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ALLRIS - Auszug

11.02.2013 - 15 Fortentwicklung der Betreuungsangebote in der S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Fortentwicklung der Betreuungsangebote im Kindergartenjahr 2013/2014 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit im Kindergartenjahr 2013/2014 eine wirtschaftliche Auslastung aller vorhandenen Angebote erreicht wird, soll in der Außenstelle des Evangelischen Kindergartens „Am Bonhoefferhaus“ die Kleingruppe mit 10 Betreuungsplätzen eingestellt werden. Die Evangelisch-lutherische Kirchengemeinde als Trägerin dieser Einrichtung ist aufzufordern, das Personal und die Eltern dieser Einrichtung verbindlich zu informieren und die personellen Veränderungen zu Beginn des Kindergartenjahres 2013/2014 umzusetzen. Über die Einstellung der 2. Gruppe ab 01.08.2014 soll im Herbst diesen Jahres entschieden werden, wenn Klarheit über die aktuelle Belegungssituation in den Einrichtungen besteht sowie eine Prognose für das Kindergartenjahr 2014/2015 vorliegt.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen              0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

Frau Kählert nimmt Bezug auf die erstellte Beschlussvorlage. Hinsichtlich zur voraussichtlichen Belegungssituation für das kommende Kindergartenjahr sowie den noch bestehenden Wartelistenvormerkungen wird nach Einschätzung der Verwaltung mit Fertigstellung der WABE-Kindertagesstätte sowie Vorhaltung von Betreuungsplätzen in Tagespflege ein ausreichendes Betreuungsangebot für die Altersstufen „U 3“ sowie „3-6 Jahre“ bestehen. Gesondert weist Frau Kählert darauf hin, dass Betreuungsbedarfe von Kindern, die noch nicht das 3. Lebensjahr vollendet haben und aus körperlichen und / oder geistigen Gründen einer besonderen Betreuung bedürfen, derzeit und auch im Kindergartenjahr 2013/2014 nicht in den Tornescher Einrichtungen berücksichtigt werden können (vgl. Vorlage VO/13/476 –Berichte-). Nach Kenntnis der Verwaltung wird ab 08/2013 evtl. eine Krippengruppe mit besonderer Frühförderung in einer Elmshorner Einrichtung entstehen. Ggfs. ist lediglich eine Betreuungszeit von bis zu sechs Stundenglich vorgesehen. Eine konkrete Stellungnahme des Kreises Pinneberg, zur Frage, ob ab 01.08.2013 auch für Eltern ein subjektiver, einklagbarer Rechtsanspruch auf einen bedarfsgerechten ganztägigen „U-3-Betreuungsplatz“ besteht, wenn das Kind wegen körperlicher oder / und geistiger Behinderungen einer besonderen Betreuung bedarf, liegt trotz Nachfrage noch nicht vor. Derzeit wird ein Tornescher Krippenkind mit besonderem Betreuungsbedarf, welches im Sommer das 3. Lebensjahr vollenden wird, ganztägig wegen Berufstätigkeit beider Elternteile in einer Hamburger Kindertagesstätte betreut (besondere Einzelfallentscheidung/ freiwilliges Kostenausgleichsverfahren).

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Anlagen zur Vorlage