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ALLRIS - Auszug

27.02.2013 - 7 Erlass einer Betriebssatzung für den steuerpfli...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

Die Ratsversammlung beschließt, auf Empfehlung des Finanzausschusses, die Betriebssatzung zur Gründung des steuerpflichtigen Eigenbetriebs „Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS)“ in der geänderten Form anzunehmen.

Weiterhin beschließt die Ratsversammlung, auf Empfehlung des Finanzausschusses, dass die Haushaltswirtschaft des Eigenbetriebs „Grundstücksgesellschaft Sportpark Tornesch (GGS)“ nach den Grundsätzen der doppelten Buchführung betrieben werden soll.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen              3 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Die Mitglieder des Finanzausschusses sind sich darüber einig, dass die Betriebssatzung seitenweise überprüft und gewünschte Änderungen vorgetragen werden sollen.

 

Danach ergeben sich folgende Änderungsvorschläge:

 

Die Betriebssatzung soll nunmehr heißen:

Betriebssatzung für die Grundstücksgesellschaft Tornesch Sportpark (GGS)“

 

Der § 5 soll dahingehend geändert werden, dass der im Abs. 1 Nr. 2 genannte Höchstbetrag für den Erlass und die Niederschlagung von Forderungen von 25.000 € auf 15.000 € reduziert wird.

 

Auch der § 8 Abs. 3 Nr. 1 soll in der Form geändert werden, das Mehrausgaben für Vorhaben nach § 14 Abs. 5 EigVO, soweit sie im Einzelfall den Betrag von 15.000 € übersteigen, der Werkausschuss entscheidet.

 

Der Satz 1 des § 11 wird ersatzlos gestrichen (Der Eigenbetrieb kann eigenes Personal einstellen).

 

Nach abschließender Debatte wird die Betriebssatzung in der geänderten Form durch den Vorsitzenden des Finanzausschusses zur Abstimmung gebracht.

 

 

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Anlagen zur Vorlage