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ALLRIS - Auszug

24.04.2006 - 6 Kita-Taler und Sozialtarif der Stadt Tornesch f...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

 

Richtlinien der Stadt Tornesch zur Gewährung des „Kita-Talers“ und eines freiwilligen Sozialtarifes zu den Gebühren in Tornescher Kinderbetreuungseinrichtungen

 

1.      Die Stadt Tornesch stimmt den kreiseinheitlichen Betreuungsgebühren in Kindergärten und kindergartenähnlichen Einrichtungen gem. Schreiben des Kreises Pinneberg vom 20.02.2006 ab 01.08.2006 zu.

 

2.      Bevor die Stadt Tornesch weitere Zuschüsse für den Besuch von Tornescher Kindergärten und kindergartenähnlichen Einrichtungen an in Tornesch wohnhafte Erziehungsberechtigte gewährt, sind verbindlich und vorrangig die möglichen Ermäßigungen der Beiträge nach den Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren (Sozialstaffel) und über Zuwendungen an Träger von Kindertageseinrichtungen zu den laufenden Kosten (Betriebskostenförderung) vom 5.02.2006 in Anspruch zu nehmen.

 

3.      Alle Gebührenpflichtigen, die keine Gebührenermäßigung nach der gültigen Kreisrichtlinie erhalten, in Tornesch wohnhaft sind und deren Kinder in einer Tornescher Kindertageseinrichtung betreut werden, wird ein „Kita-Taler“ gewährt. Der „Kita-Taler“ umfasst einen mtl. Zuschuss zu den jeweiligen Kinderbetreuungsgebühren in Höhe von 10,--€/ Platz.

 

4.      Die Zahlung des „Kita-Talers“ erfolgt mit der Gebührenfestsetzung durch den von der Stadt Tornesch beauftragten Träger nach Prüfung und - je nach Einkommenssituation des Gebührenpflichtigen - Anrechnung der Kreisrichtlinie. Hiermit wird deutlich, dass es sich bei der freiwilligen Leistung der Stadt Tornesch um eine nachrangige Förderung handelt. Die Abrechnung der Zuschusszahlung erfolgt im Wege der Haushaltsplanung und –abwicklung zwischen der Stadt Tornesch und dem jeweiligen Träger der Tornescher Kindertageseinrichtung oder kindergartenähnlichen Einrichtung.

 

5.      Der „Kita-Taler“ der Stadt Tornesch wird beginnend ab 01.08.2006 in 12 gleichen Raten á 10,- € für jedes betreute Tornescher Kind gezahlt, das voraussichtlich ein volles Kindergartenjahr (bis Juli 2007) in einer Tornescher Einrichtung betreut wird. Bei vorzeitiger Kündigung innerhalb des Kindergartenjahres oder Wegzug aus Tornesch entfällt ab dem Folgemonat der Anspruch auf den „Kita-Taler“ der Stadt Tornesch. Zusätzliche Bedingung für die Gewährung des „Kita-Talers“ ist die Zahlung der Kindergartengebühren per Einzugsermächtigung. Hiermit soll zur Reduzierung des Verwaltungsaufwandes beigetragen werden.

 

6.      Sofern die Gebührenpflichtigen Anspruch auf eine Ermäßigung nach der gültigen Kreisrichtlinie haben, entfällt der Anspruch auf den „Kita-Taler“. In diesen Fällen wird unter  Berücksichtigung der jeweiligen Einkommens- und Bedarfssituation der  Gebührenpflichtigen, sofern sie in Tornesch wohnhaft sind und ihre Kinder eine Tornescher Betreuungseinrichtung besuchen, entgegen der Kreisrichtlinie als freiwillige Leistung der Stadt Tornesch lediglich 55% des Einkommensüberhanges als ermäßigte Betreuungsgebühr festgesetzt. Die Stadt Tornesch trägt die Differenz zwischen dem nach Kreisrichtlinie einzusetzenden Einkommensüberhang in Höhe von 80 % zu 55%. Auch die Gewährung dieser freiwilligen Leistung ist gebunden an die Zahlung des Elternbeitrages per Einzugsermächtigung. 

 

7.      Gebührenpflichtige, bei denen sich unter Berücksichtigung ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse kein Einkommensüberhang bei der Berechnung nach Kreisrichtlinie ergibt, werden von der Leistung eines Mindestbeitrages freigestellt. In diesem Fall übernimmt die Stadt Tornesch den Mindestbeitrag in Höhe von derzeit 15,50 € mtl. für in Tornesch wohnhafte Kinder in Tornescher Betreuungseinrichtungen anstelle der Zahlung des „Kita-Talers“.

 

8.       Der „Kita-Taler“ und die Reduzierung des einzusetzenden Einkommensüberhanges auf 55% werden zunächst befristet in der Zeit vom 01.08.2006 bis 31.07.2007 als freiwillige Leistung der Stadt Tornesch gewährt.

 

Die Verwaltung wird gebeten, dem zuständigen Ausschuss regelmäßig über die Auswirkungen des Beschlusses und ggfs. auftretende Härtefälle zu berichten.  

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Abstimmungsergebnis:

 

10 Ja-Stimmen                            0 Nein-Stimmen              0 Enthaltungen

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Beratungsverlauf:

 

Frau Kählert nimmt Stellung zu dem von Frau Werner in der letzten Sitzung vorgelegten Fragenkatalog.

Sie macht deutlich, dass es sehr schwierig ist, die zusätzliche Belastung der Stadt Tornesch zu ermitteln, wenn diese die Differenz von 80% zu 55% des Einkommensüberhanges tragen würde, da zum jetzigen Zeitpunkt die wirtschaftliche Situation der Eltern, der ab dem 01.08.06 aufzunehmenden Kinder noch nicht bekannt ist.

Von den Umlandkommunen hat bisher nur Elmshorn einen Beschluss zur Regelung der Sozialstaffel gefasst. Dieser sieht vor, dass ein Ausgleich des Differenzbetrages von 80% und 55% des Einkommensüberhanges erfolgt. Für die Übernahme des Mindestbeitrages wurden die entsprechenden Mehrheiten nicht gefunden.

Alle anderen Kommunen planen eine ähnliche Regelung. Nur die Stadt Quickborn beabsichtigt, höhere Beiträge als vom Kreis Pinneberg empfohlen zu erheben und dann ein Ausgleich zwischen 45% und 80% des Einkommensüberhanges vorzunehmen. Der Mindestbeitrag von 15,50 € soll in voller Höhe übernommen werden.

 

Frau Kählert erklärt den Vorschlag der Tornescher Verwaltung. Dieser sieht vor, dass allen Tornescher Eltern, deren Kinder in Tornescher Kindertagesstätten untergebracht sind ein mtl. Zuschuss von 10,00 € gewährt wird.

Dieser Zuschuss ist jedoch daran gekoppelt, dass vorrangig die möglichen Ermäßigungen der Beiträge nach den Richtlinien des Kreises Pinneberg über die Erstattung von Kosten der Ermäßigung von Teilnahmebeiträgen oder Gebühren (Sozialstaffel) und über Zuwendungen an Träger von Kindertageseinrichtungen zu den laufenden Kosten (Betriebskostenförderung) vom 15.02.06 in Anspruch zu nehmen sind.

Außerdem sollte zusätzlich in die Richtlinien der Stadt Tornesch aufgenommen werden, dass in den Fällen, die bisher nach der alten Richtlinie eine Beitragsermäßigung erhalten haben, Bestandsschutz gelten sollte. Diesen Eltern sollte zusätzlich der Differenzbetrag von 80% und 55% des Einkommensüberhanges ausgeglichen werden.

Nach Umfragen bei den Trägern der Kindertagesstätten wären dies zurzeit in Tornescher Einrichtungen lediglich 2 (Alt-)Fälle.

Alle die ab dem 01.08.06 einen neuen Antrag auf Sozialstaffelermäßigung stellen, wären dann nach der neuen Richtlinie zu behandeln (Einsatz des 80%igen Einkommensüberhanges).

Gebührenpflichtige, die keinen Einkommensüberhang bei der Berechnung nach Kreisrichtlinie haben, werden von der Leistung eines Mindestbeitrags freigestellt.

 

Der Zuschuss von mtl. 10,00 € soll allen Eltern zu Gute kommen, die bei jeder Befreiung oder Ermäßigung knapp über der Einkommensgrenze liegen und keinen Anspruch auf Vergünstigungen haben. Durch diese Vorgehensweise wird dieser Personenkreis oftmals schlechter gestellt, als Eltern mit weniger Einkommen.

 

Frau Sörensen fragt nach, wie viele Fälle zurzeit ohne Einkommensüberhang vorhanden sind.

Frau Kähert teilt mit, dass es derzeit lt. Auskunft der Träger 45 Fälle sind.

Sie erklärt weiter, dass die Mehrkosten für den mtl. Zuschuss von 10,00 € durch die Einsparung bei der Kreisumlage gedeckt werden kann. Auch die 2 “Altfälle“ hätten durch den Ausgleich des Differenzbetrages (80% und 55%) keinen finanziellen Nachteil.

Frau Fischer-Neumann findet es gut, dass die Einsparung bei der Kreisumlage, den Eltern zu Gute kommt. Sie ist der Meinung, dass auf jeden Fall der Mindestbeitrag von 15,50 € übernommen werden muss. Unglücklich ist jedoch, dass der Zuschuss von 10,00 €/Monat an alle Eltern (auch die, die über genügend Einkommen verfügen) gezahlt werden soll. Besser würde sie eine Staffelung nach der Höhe des Einkommens finden. Sie sieht jedoch ein, dass die Durchführung in der Praxis recht aufwendig wäre und daher kaum machbar ist.

Außerdem vertritt sie die Auffassung, dass der Ausgleich des Differenzbetrages 80% und 55% vom Einkommensüberhang nicht nur bei den “Altfällen“ übernommen werden sollte, sondern generell für alle Fälle ab dem 01.08.06 vorerst befristet für 1 Jahr.

Frau Vennemann schließt sich dieser Meinung an. Sie schlägt vor, dass man den Zuschuss von 10,00 € mtl. prozentual auf die jeweiligen Kosten des Betreuungsplatzes (Krippe teuer als Nachmittagsplatz) umlegen sollte.

Frau Kählert gibt zu bedenken, dass darauf geachtet werden sollte, dass der Aufwand für die Berechnung nicht zu groß wird.

Herr Daniel merkt an, dass bei den Berechnungsbeispielen nach neuen Kreisrichtlinien kein Fall mit Einkommensüberhang dabei ist. Es würde ihn interessieren, was die Personen zahlen, die keinen Antrag auf Ermäßigung oder Befreiung stellen.

Herr Lichte weist daraufhin, dass dieser Personenkreis den vollen Beitrag zu zahlen hat. Die neuen Beiträge werden unter TOP 7 beraten.

Frau Kählert erklärt, dass die Eltern, die eine Ermäßigung bekommen, aufgrund der Kreisrichtlinie 80% vom Einkommensüberhang einzusetzen haben. Eltern, die keine Ermäßigung oder Befreiung beantragt haben, erhalten künftig den Zuschuss von 10,00 €/mtl.

Frau Werner ist der Meinung, dass die Eltern aufgrund der neuen Berechnung doppelt “bestraft“ wären. Zum einen ergibt sich durch die neue Berechnung ein höherer Einkommensüberhang und zum anderen müssen die Eltern 80% statt 55% hiervon einsetzen.

Frau Kählert führt aus, dass sich zwar die Berechnungsgrundlagen verändert haben (BSHG/ALG II), jedoch aus den beigefügten Berechnungsbeispielen zu ersehnen ist, dass sich z.B. bei einem 3-Personen-Haushalt mit einem Nettoeinkommen von 1.842,00 € in beiden Berechnungsmodellen kein Einkommensüberhang ergeben hat.

Die Berechnungsfaktoren (Freibeträge, Heizkosten, Mietstufe usw.) wurden geändert, aber nicht zwingend zum Nachteil für die Eltern.

Sollten besondere Härtefälle bekannt werden, kann darauf individuell eingegangen werden. Frau Kählert regt an, dass der Vorschlag erst einmal für ein Jahr praktiziert werden sollte. Danach wäre es dem Träger auch möglich die Höhe des Differenzbetrages (80% und 55%) zu ermitteln.

Frau Plambeck findet, dass der Zuschuss in Höhe von 10,00 € nicht unter dem Begriff Sozialstaffel laufen sollte. Es sollte hierfür eine geeignete Bezeichnung gefunden werden.

Der Ausschuss ist sich einig, dass dieser Zuschuss “KiTa-Taler“ heißen soll.