23.09.2013 - 3 Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentschei...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Gemeindeabstimmungsausschuss
- Datum:
- Mo., 23.09.2013
- Status:
- öffentlich (Niederschrift abgestimmt)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für allgemeine Verwaltung und Finanzen
- Bearbeiter:
- Sven Reinhold
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratungsverlauf:
Der Gemeindeabstimmungsausschuss nahm Einsicht in die insgesamt 13 Abstimmungsniederschriften der Abstimmungsvorstände. Der Ausschuss stellte fest, dass die Beschlüsse der Abstimmungsvorstände zu keinen Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben.
Aufgrund der nach den Abstimmungsniederschriften festgestellten Abstimmungsergebnissen in den Abstimmungsbezirken stellt der Gemeindeabstimmungsausschuss das Abstimmungsergebnis wie folgt fest:
Abstimmungsergebnis
Abstimmungsberechtigte
Kennbuch-stabe | Bezeichnung | Anzahl |
A 1 | Abstimmungsberechtigte lt. Abstimmungsverzeichnis ohne Sperrvermerk „S“ (Stimmschein)
| 9.253 |
A 2 | Abstimmungsberechtigte lt. Abstimmungsverzeichnis mit Sperrvermerk „S“ (Stimmschein)
| 1.385 |
A 1 + A 2 | Im Abstimmungsverzeichnis insgesamt eingetragene Abstimmungsberechtigte
| 10.638 |
Abstimmende
Kennbuch-stabe | Bezeichnung | Anzahl |
B 1 | Urnenabstimmende lt. Stimmabgabevermerk im Abstimmungsverzeichnis
| 6.873 |
B 2a | Urnenabstimmende mit Stimmschein
| 5 |
B 2b | Briefabstimmende
| 1.287 |
B | Abstimmende insgesamt (B 1 + B 2a + B 2b)
| 8.165 |
Ungültige Stimmen
Kennbuch-stabe | Bezeichnung | Anzahl |
C | Ungültige Stimmen | 40 |
Gültige Stimmen
Kennbuch-stabe | Nr. | Stimmabgabe für | Anzahl |
-- | 1 | JA | 1.139 |
-- | 2 | NEIN | 6.986 |
D | Gültige Stimmen insgesamt (= B abzüglich C) | 8.125 |
Der Gemeindeabstimmungsausschuss stellt fest, dass das nötige Quorum für den Bürgerentscheid erreicht ist. Die Fragestellung „Sollen sich die Städte Tornesch und Uetersen zum 01.01.2015 zu einer neuen Stadt vereinigen?“ wurde seitens der Abstimmungsberechtigten mehrheitlich verneint.
Der Gemeindeabstimmungsleiter wird beauftragt, das festgestellte Abstimmungsergebnis öffentlich bekannt zu machen.