Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
ALLRIS - Auszug

23.09.2013 - 3 Feststellung des Ergebnisses des Bürgerentschei...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
Reduzieren

Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

Reduzieren

Beratungsverlauf:
 

Der Gemeindeabstimmungsausschuss nahm Einsicht in die insgesamt 13 Abstimmungsniederschriften der Abstimmungsvorstände. Der Ausschuss stellte fest, dass die Beschlüsse der Abstimmungsvorstände zu keinen Beanstandungen oder Bedenken Anlass gaben.

 

Aufgrund der nach den Abstimmungsniederschriften festgestellten Abstimmungsergebnissen in den Abstimmungsbezirken stellt der Gemeindeabstimmungsausschuss das Abstimmungsergebnis wie folgt fest:

 

Abstimmungsergebnis

 

Abstimmungsberechtigte

 

Kennbuch-stabe

Bezeichnung

Anzahl

A 1

Abstimmungsberechtigte lt. Abstimmungsverzeichnis ohne Sperrvermerk „S“ (Stimmschein)

 

9.253

A 2

Abstimmungsberechtigte lt. Abstimmungsverzeichnis mit Sperrvermerk „S“ (Stimmschein)

 

1.385

A 1 + A 2

Im Abstimmungsverzeichnis insgesamt eingetragene Abstimmungsberechtigte

 

10.638

 

 

Abstimmende

 

Kennbuch-stabe

Bezeichnung

Anzahl

B 1

Urnenabstimmende lt. Stimmabgabevermerk im Abstimmungsverzeichnis

 

6.873

B 2a

Urnenabstimmende mit Stimmschein

 

5

B 2b

Briefabstimmende

 

1.287

B

Abstimmende insgesamt (B 1 + B 2a + B 2b)

 

8.165

 

Ungültige Stimmen

 

Kennbuch-stabe

Bezeichnung

Anzahl

C

Ungültige Stimmen

40

 

 

ltige Stimmen

Kennbuch-stabe

Nr.

Stimmabgabe für

Anzahl

--

1

JA

1.139

--

2

NEIN

6.986

D

ltige Stimmen insgesamt (= B abzüglich C)

8.125

 

Der Gemeindeabstimmungsausschuss stellt fest, dass das nötige Quorum für den Bürgerentscheid erreicht ist. Die Fragestellung Sollen sich die Städte Tornesch und Uetersen zum 01.01.2015 zu einer neuen Stadt vereinigen? wurde seitens der Abstimmungsberechtigten mehrheitlich verneint.

 

Der Gemeindeabstimmungsleiter wird beauftragt, das festgestellte Abstimmungsergebnis öffentlich bekannt zu machen.