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ALLRIS - Auszug

01.10.2013 - 11 Beratung und Beschlussfassung über die 1. Nacht...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Die Ratsversammlung beschließt auf Empfehlung des Finanzausschusses, den von der Verwaltung vorgelegten Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung und des 1. Nachtragshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2013 anzunehmen.

 

 

Der Verwaltungshaushalt wird in Einnahme und Ausgabe

von               23.410.400              auf              24.231.600

 

und der Vermögenshaushalt in Einnahme und Ausgabe

nunmehr von               8.963.300              auf              9.025.300

festgesetzt.

 

Es werden neu festgesetzt:

  1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und

              Investitionsförderungsmaßnahmen von               2.333.800               auf              2.202.000

  1. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen

              von                0 €              auf              500.000 €

  1. der Höchstbetrag der Kassenkredite von               16.000.000 €              auf              16.000.000 €

              (unverändert)

  1. die Gesamtzahl der im Stellenplan

              ausgewiesenen Stellen von              98,47 Stellen               auf              100,29 Stellen

 

Die Realsteuer-Hebesätze bleiben unverändert.

(wie bisher Grundsteuer A = 290%, Grundsteuer B = 290%, Gewerbesteuer = 380%)

 

Dem geänderten Stellenplan 2013 wird, aufgrund der Empfehlung des Hauptausschusses vom  21.8.2013,  in der vorgelegten Form zugestimmt.“

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Abstimmungsergebnis:

19 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

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Beratungsverlauf:
RH Reetz weist darauf hin, dass sich der Entwurf des Nachtrags durch einen ausgeglichenen Verwaltungs- und Vermögenshaushalt auszeichnet. Die im Stellenplan ausgewiesene Gesamtzahl der Stellen wird leicht auf 100,29 Stellen erhöht, die Ermächtigung zur Aufnahme von Kassenkrediten bleibt unverändert und die Kreditaufnahme konnte sogar gesenkt werden.

RH Werner stellt fest, dass die FDP die Art der Finanzierung der Sportplatzanlage am Großen Moorweg durch Gründung eines weiteren Eigenbetriebes ablehnt und daher dem Nachtragshaushalt nicht zustimmen wird.

RH Früchtenicht begrüßt den Entwurf des Nachtragshaushaltes. Es wurde mit solide geplant und Maßnahmen, die nicht unbedingt nötig sind auf spätere Zeit verschoben.

RH Fäcke fragt nach, ob für die GGS analog der Vorgehensweise beim FCU eine Verpflichtungsermächtigung über die in 2014 zu leistenden Zuschüsse aufgenommen werden sollte. OAR Kopper erläutert, dass dies nicht nötig sei, da es sich bei der GGS um einen Eigenbetrieb handelt, während dem FCU bereits jetzt ein Förderbescheid zugehen musste, für den eine Verpflichtungsermächtigung vorliegen muss.

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Anlagen zur Vorlage