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ALLRIS - Auszug

21.10.2013 - 2 Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

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Abstimmungsergebnis:

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Beratungsverlauf:
Herr Dr. Fleischer trägt seine vorab bereits schriftlich gestellten Fragen vor. Die Fragen sind als Anhang beigefügt.

 

Herr Stümer erklärt, dass alle Anwohner eines Straßenzuges an den Kosten beteiligt werden müssen, auch wenn nur Teile davon ausgebaut werden.

 

Frau Köhn teilt mit, dass der Abwasserbetrieb ein Sanierungskonzept r die Leitungen erstellt hat und außerdem durch die Häufung von Starkregen die Regenwasserleitungen nicht mehr ausreichen. Die Baugrunduntersuchungen hat das Ingenieurbüro Pöhler gemacht Dieses Büro wird nicht den Neubau planen.

 

Durch den Ausbau als Tempo-30-Bereich wird die „Spielstraße“ nicht aufgehoben. Es wäre auch eine Ausweitung bis zur Pommernstraße denkbar.  Dies könnte im November bei der Anliegerversammlung als Planung vorgestellt werden. Obwohl der Tunnelbereich noch nicht so alt ist, wurden hier starke Schäden an den Leitungen festgestellt.

 

Das unbebaute Grundstück Norderstraße 38 wurde noch nicht erschlossen. Frau Köhn bittet darum, dies bei der Anliegerversammlung noch einmal direkt anzusprechen.

 

Herr Stümer schlägt vor, eine Vergleichsberechnung zwischen Neubau und Sanierung zu erstellen. Frau Köhn wird diese mit geschätztem Preis je m² zur Anliegerversammlung vorlegen.

 

Frau Reher-Franke fragt, ob der Kiefernweg auch betroffen ist, da sie das Eckgrundstück besitzt. Dies ist nicht der Fall.

 

Herr Schon fragt nach der Angemessenheit von 6% Zinsen bei Stundung nach § 11 der Ausbausatzung. Es wird geprüft, ob dieser Satz gesetzlich vorgeschrieben ist bzw. geändert werden kann.

 

Herr Krollchte wissen, warum die Baugrenzen so eng gefasst werden sollen, da damit das eigentliche Ziel, der Erhalt seiner Carports, nicht gewährleistet sei. Herr Stümer weist darauf hin, dass in der Begründung Nebengebäude zugelassen werden. Der Bauausschuss wird nur die Auslegung beschließen. Der Satzungsbeschluss erfolgt durch den Rat.

 

Frau Lietscher weist auf den Beschluss des Bauausschusses vom 02.11.2009 hin, dass sich die Stadt an den Baukosten beteiligen wird, falls durch Baumaßnahmen in den Nachbarstraßen Schäden an der Straße zu verzeichnen sein würden. Dies wird geprüft.

 

Frau Wex fragt, welcher Vorteil darin liegt, Regenwasserkanäle vom Fußweg in die Straße zu verlagern. Frau Köhn erklärt, dass man nach heutigen Baugrundsätzen wegen der Tiefe Versorgungsleitungen in den Fußweg, Entsorgungsleitungen in die Fahrbahn verlegt.

 

Herr Behrens fordert den Bau- und Planungsausschuss auf, dem Neubau nicht zuzustimmen. Er hält die Erneuerung der Leitungen und Sanierung durch den Abwasserbetrieb für ausreichend.

 

Herr Radau fragt nach der Möglichkeit der Begehung der Straßen, da viele Kinder diese als Schulweg nutzen müssen. Die Zuwegung zur Schule wird für die Schulkinder auf jeden Fall geregelt. Einzelheiten werden in der Anliegerversammlung besprochen.

 

Herr Junckerchte wissen, ob auch die Norderstraße zur Belastungsklasse V zählt. Dies ist der Fall. Es wird eine Vergleichsberechnung zwischen Neubau und Sanierung der Regenwasserleitungen gewünscht.

 

Herr Behrens fragt nach dem Unterschied zwischen Variante 1 und 2 und weist darauf hin, dass er als Anwohner gefragt werden möchte, ob eine neue Decke gebaut wird. Er erkundigt sich außerdem nach den Kosten für die Stichstraße. Dies wird Frau Köhn klären.

 

Herr Brandes teilt mit, dass der Haus- und Grundeigentümerverein Veranstaltungen anbietet, in denen Anwohnern das Verfahren bei Aus- und Neubau von Straßen erläutert wird. Er dankt Frau Grün und Frau Köhnr die stets gute Zusammenarbeit.

 

Herr Hagenchte wissen, wo die Fahrzeuge während der Baumaßnahmen bleiben sollen. Die Anwohner müssen sich in dieser Zeit in den Nachbarstraßen Parkplätze suchen.

 

Alle Anwohner werden an den Kosten für den neuen Regenwasserkanal beteiligt, auch wenn sie nicht einleiten. Durch Selbstauskunft ist in etwa bekannt, wieviele Anwohner einleiten.

 

Herr Behrens fragt, ob die Zuwegung für Rettungsfahrzeuge in den Stichweg sichergestellt ist. Dies wird während der dortigen Baumaßnahme nicht der Fall sein.

 

Herr Bargmann fragt nach Gestaltungsmöglichkeiten der Anwohner, z.B. nach der Einrichtung von shared space-Flächen. Frau Köhn erklärt, dass shared space insbesondere r Durchgangsstraßen in Frage kommt, nicht für Anliegerstraßen. Eine Ausgestaltung der Schwennesenstraße als Mischverkehrsfläche ist nach den Ausführungsbestimmungen zur StVO nicht möglich. Hinsichtlich der Kosten würde das keinen Unterschied machen. Auf Näheres zur Ausgestaltung soll in der Anliegerversammlung eingegangen werden.

 

Ein Anwohner fragt, ob für die neue Regenwasserleitung Anschlusszwang bestehe. Dies ist nicht der Fall.

 

Frau Dreyerchte wissen, ob die Mischverkehrsfläche  in der Norderstraße in die Kosten mit einberechnet wird. Dies ist der Fall.

 

Herr Dohrn erkundigt sich nach der Pflasterung, da Gehwegplatten pflegeintensiv sind. Frau Köhn teilt mit, dass Rechteckpflaster geplant ist. Sie bittet, alle Vorschläge zur Ausgestaltung in der Anliegerversammlung einzubringen.

 

Ein Anwohner möchte wissen, wer die Mehrkosten trägt, die über die geplanten Kosten hinausgehen, und wer die Kosten, die über die Anliegerbeiträge hinausgehen, trägt und ob für die Internetversorgung Leitungen vorgesehen sind. r die Stadtwerke werden ausreichend Leerrohre verlegt, um später schnelles Internet oder zukünftige Techniken zu ermöglichen. An den Mehrkosten werden auch die Anwohner beteiligt. Die Restkosten trägt die Stadt.

 

Frau Leuschner erkundigt sich, wieviele Angebote eingeholt werden. r die Norderstraße wird eine öffentliche Ausschreibung, allerdings nicht europaweit, stattfinden. Aufgrund der niedrigeren Auftragssumme kann die Schwennesenstraße beschränkt ausgeschrieben werden. Frau Köhn geht von 5 bis 8 Angeboten aus.

 

Herr Dohrn erkundigt sich nach der Kostenbeteiligung für sein Eckgrundstück Schwennesenstraße / Pracherdamm (Uetersen). Grundsätzlich werden werden Eckgrundstücke nur mit 60 % herangezogen, da sie an beiden Straßen zu beteiligen sind. Dieser Sonderfall wird geklärt.

 

Herr Behrens bittet um einen Vergleich zwischen den vorgestellten Varianten. Frau Köhn erläutert die Unterschiede.

 

 

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Anlagen