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ALLRIS - Auszug

21.10.2013 - 11 42. Änderung des Flächennutzungsplans "Hasweg-S...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

  1. Zu dem bestehenden Flächennutzungsplan wird die 42. Änderung "Hasweg - Schebbel" für das Gebiet südlich des Haswegs in einer Tiefe von ca. 40 bis 70 m, südwestlich der Pinneberger Str. (Landesstraße L 104) in einer Tiefe von ca. 40 bis 80 m und westlich des Schebbels in einer Tiefe von ca. 20 bis 130 m aufgestellt. Planungsziel der 42. Änderung des Flächennutzungsplans ist das Schaffen der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets auf einer bisher als Dorfgebiet ausgewiesenen Fläche.
  2. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB)
  3. Die Beschlüsse Nr.1 und 2 des Aufstellungsbeschlusses vom 14.08.2013 (VO 13/600) werden aufgehoben.
  4. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 01.10.2013 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 01.10.2013 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
  5. Der Entwurf der 42. Änderung des Flächennutzungsplans „Hasweg-Schebbel“ und die Begründung mit dem Umweltbericht werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  6. Der Entwurf des Planes und die Begründung mit dem Umweltbericht sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.
  7. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

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Beratungsverlauf:
Die TOP`e 11 und 12 werden gemeinsam beraten. Herr Tams stellt die Vorlagen anhand der vorliegenden Pläne vor und erläutert die Notwendigkeit zur Änderung durch die geforderten Lärmschutzmaßnahmen.

 

Sodann lässt der Vorsitzende ohne weitere Beratung abstimmen.

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Anlagen zur Vorlage