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ALLRIS - Auszug

28.10.2013 - 10 Gewährung von Zuschüssen für die Betreuung von ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Bei Inanspruchnahme einer Betreuung in einer anerkannten Tagespflegestelle und vorgenommener  Antragstellung zur freiwilligen Zuschussgewährung bei der Stadt Tornesch erfolgt für die Monate August bis einschließlich Dezember 2013 eine Ausnahmeregelung zur Anwendung der ab 01.08.2013 gültigen Richtlinien der Stadt Tornesch über die Gewährung eines „KiTa-Talers“ sowie eines Zuschusses pro Betreuungsstunde.  Eltern erhalten bis zum 31.12.2013 die freiwillige Förderung analog der Regelungen, die gemäß der bis zum 31.07.2013 gültigen Richtlinien angewendet wurden. Ab dem 01.01.2014 wird die Leistungsgewährung der Stadt Tornesch aufgrund der Nachrangigkeit freiwilliger Leistungen gemäß Ziffer 2 in Verbindung mit Ziffer 6 der ab dem 01.08.2013 gültigen Richtlinien der Stadt Tornesch von der Mitwirkungspflicht der Eltern abhängig gemacht, wonach zunächst die Ansprüche gegenüber dem Kreis Pinneberg geltend zu machen sind.

 

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Abstimmungsergebnis:

8 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

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Beratungsverlauf:

Frau Kählert nimmt Bezug auf die Beschlussvorlage und erutert den Hintergrund für die vorgeschlagene Ausnahmeregelung im Rahmen ergänzender mündlicher Informationen. Unter Berücksichtigung der Situation, dass die gesetzlichen Neuregelungen, die ggfs. rderansprüche durch den Kreis Pinneberg generieren, erst ab 2014 Anwendung finden werden, befürworten alle Ausschussmitglieder die von der Verwaltung vorgeschlagene Sonderregelung für die Monate August bis Dezember 2013. Es erfolgt eine Abstimmung gemäß Beschlussvorschlag.