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ALLRIS - Auszug

23.10.2013 - 5 Antrag der FDP-Fraktion zur Aufnahme einer Schu...

Beschluss:
zurückgezogen
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Beschluss:
Die Stadt Tornesch und ihre Eigenbetriebe frieren für das Haushaltsjahr 2014 die Höhe ihrer Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten ein (Stichtag 31.12.2013). Ab dem Haushaltsjahr 2015 ist die Ratsversammlung verpflichtet, bis zum Haushaltsjahr 2025 diese Kreditverbindlichkeiten in Summe auf Null zurückzuführen.

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Abstimmungsergebnis:

0 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

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Beratungsverlauf:
Bgl. Mitglied Schöndienst erläutert den von der FDP-Fraktion gestellten Antrag. In seiner Begründung betont er die Investitionen in die kommunale Infrastruktur der letzten Jahre. Zwar sei dadurch die Attraktivität der Stadt gestiegen, dies habe jedoch steigende Verbindlichkeiten und somit Belastungen für Bürger und Gewerbebetriebe zur Folge. Lediglich aufgrund der derzeitigen Niedrigzinsphase könnten die Kosten getragen werden. Je nach konjunktureller Lage sollte daher die Tilgung der Verbindlichkeiten angepasst werden. Somit folge man der Schuldenbremse des Landes Schleswig-Holstein.

Zudem reduziere sich durch Verpflichtungen von Bund und Land sowie Mindereinnahmen des Finanzausgleichs der gestalterische Freiraum. Dieses Problem lasse sich nicht nachhaltig durch die Erhöhung von Abgaben lösen und sei schädlich für das Gemeinwohl und die Attraktivität der Stadt.

Aus diesen Gründen, so bgl. Mitglied Schöndienst, sei die Verankerung einer Verschuldungsbremse in der Hauptsatzung der Stadt Tornesch erforderlich, um auch künftige politische Mehrheiten daran zu binden.

 

RH Fäcke erinnert an die vor etwa einem Jahr gefasste Investitionsbremse, der alle außer der FDP zugestimmt hätten. Er verstehe zudem nicht, weshalb die FDP in der vergangenen Zeit Beschlüssen zu investiven Maßnahmen und folglich neuen Kreditaufnahmen zugestimmt habe. Auch wisse er nicht, woher die finanziellen Mittel für eine schnellere Tilgung genommen werden sollen.

Bgl. Mitglied Schöndienst erwidert, dass eine Neuverschuldung nicht verboten werde, sofern der Schuldenabbau innerhalb der Frist erfolge. Eine Investitionsbremse halte er für das falsche Instrument. Zum Schuldenabbau müssten Rücklagen gebildet werden.

RH Fäcke ist der Ansicht, dass Investitionen erwirtschaftet werden müssen. Zudem falle bei vorzeitiger Tilgung eine Vorfälligkeitsentschädigung an, dadurch stiegen die Kosten sogar. Außerdem müsse man die Umstellung auf Doppik und die Bilanz abwarten, bevor weitere Entscheidungen getroffen werden könnten.

Bgl. Mitglied Schöndienst schließt sich an, dass bestehende Kreditverträge berücksichtigt werden müssen. Vielmehr gehe es um den politischen Willen, mit der Schuldenreduzierung anzufangen.

RH Stümer teilt diese Meinung, dass eine Neuverschuldung nicht verhindert und der Schuldenabbau vorangetrieben werden müsse. Hierfür sei eine Zielsetzung sowie eine Deckelung der Schulden erforderlich.

Bgm. Krügel teilt mit, er halte es für rechtswidrig, die von der FDP vorgeschlagene Regelung in die Hauptsatzung aufzunehmen. Lediglich in einer Präambel könnte solch ein Aspekt aufgenommen werden. Der Stadt würden dadurch ihre Handlungsmöglichkeiten entzogen werden. Im Haushalt seien zudem keine zusätzlichen Mittel vorhanden, um Schulden zu tilgen.

RH Rieck stellt fest, dass die Investitionen der letzten Jahre ihren Erfolg in der Erweiterung von Neubaugebieten und der Steigerung an Gewerbebetrieben widerspiegeln. Die mit der Doppik aufgestellte Bilanz und die Abschreibungen fehlen noch zur Beurteilung, erst dann könne man sich Gedanken über solche Verpflichtung machen.

Die Aussage von Bgm. Krügel erschüttere das bgl. Mitglied Schöndienst. Er sei nicht gegen neue Projekte, jedoch sei die Gefahr der niedrigen Zinssätze nicht zu unterschätzen. Zudem verstehe er nicht, dass trotz deutlich gestiegener Gewerbesteuer der letzten Jahre kein Geld zum Schuldenabbau übrig sei.

RH Früchtenicht erinnert daran, dass die Kreditverträge auch bei wechselnden politischen Verhältnissen bestehen bleiben und eine Verankerung in der Hauptsatzung nicht sinnvoll sei.

RH Reetz fasst zusammen, dass der Abbau von Schulden ein gemeinsames Ziel sei, er dem Antrag in derzeitiger Form jedoch nicht zustimmen könne.

Der Vorschlag von RH Fäcke, den überarbeiteten Antrag zum Ende des Jahres 2014 erneut auf die Tagesordnung zu setzen, findet allgemeine Zustimmung der SPD und der CDU.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Aufnahme in die Hauptsatzung in Rücksprache mit der Kommunalaufsicht nicht möglich sei, da sich deren Inhalte nach der Gemeindeordnung richten und derartige Angelegenheiten nicht vorgesehen seien.

Bgl. Mitglied Schöndienst zieht den Antrag zurück und stimmt zu, diesen zu überarbeiten und im Frühjahr 2014 mit der Verwaltung mögliche Szenarien zur Schuldenreduzierung zu entwickeln.

 

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Anlagen