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ALLRIS - Auszug

28.04.2014 - 6 Anfragen von Ausschussmitgliedern

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratungsverlauf:


Schulverbandsversammlung:

Frau Fischer-Neumann berichtet, dass es auf der letzten Schulverbandsversammlung darüber zu Irritationen kam, ob die Mitgliedskommunen bei der Änderung der Verbandssatzung vor oder nach einer Verbandsversammlung zustimmen müssen. Des Weiteren sei zu klären, ob  seitens der entsendenden Kommune auch ein Weisungsrecht besteht. Frau Ries erklärt, dass die Verbandsmitglieder grundsätzlich über ein freies Mandat verfügen, allerdings gibt es laut GkZ in bestimmten Fällen ein Weisungsrecht, u.a. bei Änderung der Verbandssatzung (§ 9 Abs. 6, Nr. 3 GkZ). In diesem Fall kann die Ratsversammlung also eine Weisung erteilen.

 

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