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ALLRIS - Auszug

28.04.2014 - 8 Beteiligungsverwaltung...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss: 


1. Der Hauptausschuss nimmt von den Ausführungen Kenntnis.

 

2. Die Stadtwerke Tornesch GmbH und die Stadtwerke Tornesch-Netz GmbH werden aufgefordert, ihre Gesellschafterversammlungen so zu terminieren, dass der Hauptausschuss ggfs. Weisungen an die kommunalen Mitglieder der Gesellschafterversammlungen erteilen können. Hierzu sind rechtzeitig die Tagesordnungen mit den Beschlussempfehlungen an die Gesellschafterversammlungen dem Hauptausschuss zuzuleiten.

 

3. Der Beratungsgegenstände „Beteiligungsverwaltung: 1. Berichte der Gesellschaften und 2. mögliche Weisungen an die Gesellschafter“ wird als Standardordnungspunkte auf die nichtöffentliche Tagesordnung des Hauptausschusses gesetzt.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:
Herr Krügel erläutert die Vorlage und ergänzt, dass bis jetzt aus Vereinfachungsgründen die Gesellschafterversammlung immer nach der  Aufsichtsratssitzung getagt hat. Somit hatte der Hauptausschuss wenig Handlungsspielraum. Durch die Beschlussempfehlung wird dem Hauptausschuss zukünftig eine regelmäßige Berichtserstattung und ein eventuelles Eingreifen ermöglicht. Frau Fischer-Neumann betont, dass der Informationsfluss für alle Mitglieder sehr wichtig ist, um ggf. das Weisungsrecht bei der Gesellschafterversammlung einsetzen zu können. Herr Krügel merkt allerdings noch an, dass diese Maßnahmen bei den Stadtwerken Tornesch-Netz GmbH eigentlich nicht notwendig sind, da die Ergebnisse in die Stadtwerke Tornesch GmbH mit einfließen und die Preise sowieso reguliert sind. Im Übrigen gibt es bei der Netz GmbH keinen Aufsichtsrat, sondern nur eine Gesellschafterversammlung. Dem stimmt Herr Fäcke nicht zu, zumal die Netz GmbH für das operative Geschäft zuständig ist und der Hauptausschuss auch hier ggf. einwirken möchte. Inwieweit das Verfahren praktikabel ist, soll geprüft werden. Nach kurzer Diskussion erfolgt die Abstimmung.