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ALLRIS - Auszug

02.06.2014 - 9 B-Plan 87 "An der Kirche...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen des beauftragten Planungsbüros vom 19.05.2014 geprüft. Die Zusammenstellung vom 19.05.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung den B-Plan Nr. 87 für das Gebiet südlich der Einmündung der „Wilhelm-Schildhauer-Str.“ und südwestlich der Straße „An der Kirche“ auf einer Länge von ca. 110 m und in einer Tiefe von ca. 65 m, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird unter Streichung des Punktes 9 (Kosten) gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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Beratungsverlauf: Herr Tams stellt die Beschlussvorlage vor.

 

Herr Stümer fragt nach den Äußerungen der Polizei hinsichtlich der Stellplätze für Besucher und Anwohner. Laut Herrn Tams wurde der (nicht mehr gültige) Stellplatzerlass als Anhaltspunkt für die Planungen genommen. Herr Krügel hält die geplante Anzahl der Stellplätze für ausreichend. Bereits jetzt stünden viele der vorhandenen privaten Stellplätze dort leer. Das Parkraumproblem in der Straße „An der Kirche“ geht von der umliegenden Wohnbebauung aus.

 

Herr Böhmke weist darauf hin, dass sich Punkt D der Beschlussvorlage (Kosten) und Punkt 9 der Begründung widersprechen. Da D richtig ist, ist Punkt 9 der Vorlage im Beschluss zu streichen.

 

Außerdem hat sich die Telekom laut Aufstellung (Nr. 13) nicht geäußert. Unter 6.3 der Begründung sind jedoch Hinweise der Telekom zitiert. Laut Herrn Krügel hat die Telekom sich bereits in der frühzeitigen Beteiligung geäußert. Da in der weiteren Beteiligung keine neuen Äußerungen vorgebracht wurden, ist sie in der Tabelle nicht aufgeführt.

 

Herr Mörker erkundigt sich nach der vom BUND geforderten Festsetzung der Bäume. Es wurden 4 Bäume festgesetzt, jedoch sind dort 5 Bäume vorhanden. Laut Herrn Krügel muss ein Baum wegen der Feuerwehrumfahrt entfernt werden.

 

Herr Mörker möchte außerdem wissen, ob ein Kinderspielplatz vorgesehen ist. Herr Krügel erklärt, dass eine Spielfläche ausgewiesen sein muss. Die Gestaltung obliegt dem Bauherren.
 

 

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Anlagen zur Vorlage