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ALLRIS - Auszug

02.06.2014 - 7 Gestaltung des Ortszentrums

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss: 1. Der Bau- und Planungsausschuss beschließt die Neuaufstellung eines B-Planes im Ortszentrum, der in etwa den in der Anlage dargestellten Bereich abdecken soll. Dieser B-Plan soll in einem Zweistufenplan entwickelt werden.

 

2. Für den in der Anlage dargestellten Bereich soll bis zur nächsten Sitzung des Bau- und Planungsausschusses ein Aufstellungsbeschluss vorbereitet werden.

                                     Zu diesem Punkt ist eine Anlage vorhanden!

 

3. Die nicht zur Rechtskraft gelangten B-Pläne 45, 70 und 71 sollen in diesem Rahmen aufgehoben werden.

 

4. Um in der Zeit bis zur Fertigstellung des B-Planes ungewollten Veränderungen entgegenzuwirken, soll jeder Bauantrag dem Bau- und Planungsausschuss zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

5. Die Verwaltung wird beauftragt, kurzfristig ein geeignetes Planungsbüro für die Ortszentrumsgestaltung zu suchen und dem Bau- und Planungsausschuss vorzustellen.

 

6. Die Verwaltung wird beauftragt festzustellen, ob ein Verfahren nach § 165 BauGB sinnvoll und zweckmäßig ist.
 

 

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Abstimmungsergebnis zu 1:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis zu 2:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis zu 3:

6 Ja-Stimmen

1 Nein-Stimme

2 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis zu 4:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis zu 5:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

Abstimmungsergebnis zu 6:

3 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

4 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: Herr Früchtenicht erläutert den Antrag der SPD. Der Zweistufenplan soll so zu verstehen sein, dass die erste Stufe das Gelände vom Bahnhof in Richtung Uetersener Straße bis zur alten Post umfassen soll.

 

Herr Stümer erklärt, dass auch aus Sicht der CDU das Zentrum umgestaltet werden muss. Die von der SPD vorgeschlagene erste Stufe sollte auch erste Priorität haben, zumal die Stadt hier bereits Schlüsselgrundstücke gekauft hat. Er weist darauf hin, dass eine Aufhebung der alten BPläne nicht erforderlich ist. Er schlägt vor, dass die Verwaltung prüft, ob eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB vorbereitet werden sollte. Diese hätte den Vorteil, dass eine Umgestaltung bereits in einem Zeitraum von 10 - 15 Jahren erfolgen könnte und möglicherweise die Maßnahmen noch gefördert werden könnten.

 

Herr Rieck weist darauf hin, dass die SPD Fehlplanungen verhindern möchte und deshalb die Vorkaufsrechtssatzung und eine Veränderungssperre fordert.

 

Herr Stümer erklärt, dass auch eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme nach § 165 BauGB eine Veränderungssperre beinhaltet.

 

In der weiteren Diskussion herrscht Einigkeit darüber, dass eine Umgestaltung des Stadtkernes möglichst zeitnah erfolgen sollte und professionell geplant werden müsste. Während die SPD die Aufstellung eines BPlanes mit Veränderungssperre präferiert, sieht die CDU die schnelleren Umsetzungsmöglichkeiten in einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme.

 

Frau Fischer-Neumann fragt, warum man nicht einen Aufstellungsbeschluss fassen und sich dann Zeit lassen kann. Herr Krügel ist der Ansicht, dass man das zur nächsten Sitzung vorbereiten könnte, das Gebiet dann aber klar umrissen und man sich darüber im Klaren sein müsste, was überhaupt im BPlan vorgesehen werden sollte. Der Nachteil wäre, dass ein BPlan kaum etwas bewirken könnte, da fast alle Grundstücke bebaut sind und nur Neubauten nach den Festsetzungen zu bauen wären. So könnte eine Veränderung 30 Jahre und länger in Anspruch nehmen und die Festsetzungen wären dann möglicherweise längst überholt. Er schlägt vor, den Ortskern zunächst von einem oder zwei Planern überplanen und sich über die besten Umsetzungsmöglichkeiten beraten zu lassen.

 

Herr Stümer stellt zum Antrag der SPD den Änderungsantrag, die Verwaltung werde beauftragt festzustellen, ob ein Verfahren nach § 165 BauGB sinnvoll und zweckmäßig ist, und begründet den Antrag.

 

Herr Rieck liest den Paragrafen vor. Herr Krügel äußert Bedenken hinsichtlich der rechtlichen Voraussetzungen für ein derartiges Verfahren.

 

Auf Antrag von Herrn König wird die Sitzung in der Zeit von 20:12 bis 20:24 Uhr unterbrochen.

 

Nach der Unterbrechung erklärt Herr Rieck, dass die SPD bei ihrem Antrag bleibt. Er skizziert anhand des vorliegenden Planes das Gebiet, für das das die SPD einen BPlan aufstellen möchte.

 

Im Verlauf der weiteren Erörterungen wird der obige geänderte Beschlussvorschlag formuliert. Herr König beantragt Einzelabstimmung über jeden Punkt.

 

Sodann lässt Herr Stümer über den Beschlussvorschlag abstimmen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen