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ALLRIS - Auszug

16.06.2014 - 9 Erlass einer 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzu...

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Beschluss:


Die Ratsversammlung beschließt den Antrag der SPD-Fraktion in der dem Protokoll beigefügten Fassung zur Hauptsatzung der Stadt Tornesch in der Fassung der 6. Nachtragssatzung vom 19.04.2013 und beauftragt den Bürgermeister, die erforderliche Genehmigung der Kommunalaufsichtsbehörde einzuholen.

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen

 

 

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Beratungsverlauf:

Herr Mörker erläutert in seinem Sachvortrag den von der SPD–Fraktion vorgelegten Antrag. Ziel sollte sein, zu einem gemeinsamen Ergebnis in Fragen der innerstädtischen Entwicklung zu gelangen. Das Vorkaufrecht ist hierfür ein Instrument.

Gemäß Herrn Stümer sieht die CDU die eingebrachten Anpassungen ähnlich. Jedoch sollte in Fragen der Planung und Entwicklung des gesamten innerstädtischen Bereichs der Hauptausschuss zuständig sein. Herr Stümer erklärt, dass die CDU als Innenstadtbereich das Gebiet zwischen den Ortseingangsschildern definiert. Herr Stümer betont, dass es ihm auf die gemeinsame Gestaltung des Ortskerns ankommt.

Die CDU-Fraktion stellt den Antrag, die vorgelegte 7. Nachtragssatzung zur Hauptsatzung so anzupassen, dass der Hauptausschuss künftig über die Ausübung bzw. die Nichtausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts im innerstädtischen Bereich beschließt. Der Antrag wird mit 3 Ja-Stimmen - 6 Nein-Stimmen – 0 Enthaltungen abgelehnt.

Das Gebiet, dessen Entwicklung und Planung vom Hauptausschuss zu beschließen ist, wird auf den Ortskern, rund um den Bahnhof, definiert. Einigung herrscht auch darüber, dass der Bau- und Planungsausschuss die Entscheidungen des Hauptausschusses vorbereiten wird.

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Anlagen zur Vorlage