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ALLRIS - Auszug

07.07.2014 - 10 B-Plan 88 "Nördlich Lindenweg - südlich Hexenko...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Zu E: Beschluss

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 02.07.2014 geprüft. Die Zusammenstellung vom 02.07.2014 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung den B-Plan Nr. 88 für das Gebiet zwischen Lindenweg, Hexenkoppel und Feenstieg, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), unter Änderung der Nr. 3 des Teiles B - textliche Festsetzungen - auf eine Mindestgrundstücksgröße von 700 m² je Einzel- bzw. Doppelhaus und 350 m² je Wohneinheit als Satzung. In der Begründung ist unter Nr. 5 zu Quartier 3 der erste Satz wie folgt zu ändern: Quartier 3 wird als Bauträgergrundstück bereitgestellt, übernimmt aber die Festsetzungen zu Art und Maß der baulichen Nutzung aus dem Quartier 2 (alt 6) aus den gleichen Gründen.

 

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des B-Planes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
 

 

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Abstimmungsergebnis:

6 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

3 Enthaltungen

 

 

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Beratungsverlauf: Herr Tams stellt die Beschlussvorlage vor.

 

Herr Rieck möchte wissen, ob die Auflagen zum Lärmschutz wegen der Bahn bestehen. Dies ist nicht der Fall, sondern wegen der Altonaer Wellpappenfabrik.

 

Herr Stümer erklärt, dass der Lindenweg in der Gestaltung ortsbildprägend ist und sich die weitere Bebauung und Nachverdichtung in jedem Fall einfügen sollte. Die geplanten Festsetzungen für First- und Traufhöhe sowie Grundflächenzahl trügen dem Rechnung, zusätzliche Verkehrsbelastungen für den Lindenweg seien aber zu vermeiden. Die Festlegung einer Mindestgrundstücksgröße von 600 m² erscheint ihm zur Verhinderung von Pfeifenstil-Lösungen in zweiter Bautiefe ungeeignet, da sich zwei benachbarte Eigentümer mit Grundstücken von je 1000 m² auf den Verkauf von je 300 m² einigen und dem Käufer Wegerecht einräumen könnten.

 

Er teilt außerdem mit, dass laut Hinweis des Kreises eine Begrenzung der Wohneinheiten auf zwei neben der Festsetzung einer Grundstücksgröße von 600 m² unzulässig ist und schlägt alternativ vor, eine Festsetzung von 600 m² und 300m² je Wohneinheit zu prüfen.

 

Er weist auf einen redaktionellen Fehler im Quartier 3 hin (Es wird auf die Festsetzungen im Quartier 6 Bezug genommen. Dies muss heißen: Quartier 2 (alt 6).

 

Herr Stümer fordert außerdem eine verbindliche Festsetzung der Bebauung am vorderen Baufenster zur Erhaltung des Erscheinungsbildes. Gewünscht ist eine einheitliche Baulinie. Laut Herrn Krügel sind die Grundstücke bereits bebaut. Ein konkreter Fall wurde gerade entsprechend geregelt.

 

Herr Radon teilt mit, dass die CDU dem vorliegenden Entwurf so nicht zustimmen wird.

 

Herr Krügel schlägt vor, die Festsetzungen auf eine Mindestgrundstücksgröße von 700 m² und 350 m² je Wohneinheit heraufzusetzen. Pfeifenstil-Lösungen wären damit ausgeschlossen.

 

Über den so geänderten Beschlussvorschlag lässt der Vorsitzende abstimmen.
 

 

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Anlagen zur Vorlage