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ALLRIS - Auszug

04.11.2015 - 8 Beratung und Beschlusfassung über eine Änderun...

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Beschluss:
 

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

Die Verbandsversammlung beschließt die anliegende 1. Nachtragssatzung zur Verbandssatzung des Zweckverbandes Volkshochschule Tornesch – Uetersen vom 11.05.2011 und beauftragt den Verbandsvorsteher, die Satzung auszufertigen und bekannt zu machen.
 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

7 Ja-Stimmen

2 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: Herr Janz äußert Bedenken zu der Änderung der Verbandssatzung. Er ist der Meinung dass die Spendeneinnahmen komplett von der Tätigkeiten der VHS getrennt werden sollten. So würde er die Gründung eines Fördervereins für die Spendeneinnahmen begrüßen. Frau Pleines erklärt, dass die Spendenarbeiten jetzt schon strikt von der VHS-Tätigkeit getrennt werden. Es wurde ein eigenes Produktkonto für die Spendeneinnahmen und Ausgaben eingerichtet. Die Abwicklung der Spendengeschäfte verläuft transparent und streng zielorientiert. Die Änderung der Satzung  durch die Beantragung der Gemeinnützigkeit ist notwendig, damit die VHS die Berechtigung bekommt Spendenbescheinigungen auszustellen. Herr Krügel erläutert, dass die Gründung eines Fördervereins eine sehr zeitaufwendige und viel kompliziertere Angelegenheit wäre. Außerdem stünde man vor dem Problem zeitnah genug engagierte Personen zu finden, die sich bereit erklären die Geschäfte eines Vereins zu führen, denn Spenden kommen bereits an und müssen auch sofort entsprechend verbucht und sinnvoll eingesetzt werden. Die Volkshochschule Tornesch-Uetersen hat bisher viel Erfahrung mit parallel laufenden Projekten mit gesonderter  Finanzierung und eigenen Produktkonten, wie zum Beispiel das Projekt der Offenen Ganztagsschule, betont Herr Krügel. Dieses Model der Zusammenarbeit hat sich bisher als erfolgreich und unkompliziert erwiesen, und die VHS hat sich immer wieder dem aktuellen Bedarf angepasst so wie in diesem Fall auch, ergänzt er.

 

Herr Faust hat eine Verständnisfrage zu dem  zur Änderung vorgeschlagenen Paragraphen 19 Absatz  3 Satz 1 der Verbandssatzung. Er möchte wissen welche praktische Auswirkung diese Änderung zur Folge hat. Die Änderung ist so zu verstehen, dass bei dem Wegfall des Spendengrundes die Spende unter den Verbandsparteien aufzuteilen ist im Verhältnis der von ihnen gezahlten Zuschüssen, erläutert Herr Krügel. Mit dem Vorbehalt dass die Abstimmung unter dieser Annahme erfolgt und die VHS eine Bestätigung von dem zuständigen Anwalt nachträglich einholt, wird die Nachtragssatzung beschlossen.

 

Hinweis: Die Anfrage bei dem Anwalt bestätigt die Annahme der Verbandsmitglieder. Die Änderung des o.g. Paragraphen hat genau die von Herrn Krügel erklärte Auswirkung. Somit entfällt der Vorbehalt und die Nachtragssatzung ist endgültig beschlossen. Die Mitglieder der Verbandsversammlung erhalten eine kurze Rückmeldung. Die Nachtragssatzung wurde am 17.11.2016 bekannt gegeben und tritt damit in Kraft.

 

Ende der Sitzung: 19:05 Uhr
 

 

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Anlagen zur Vorlage