23.11.2015 - 8 Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen in...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Datum:
- Mo., 23.11.2015
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Amt für Bürgerbelange
- Bearbeiter:
- Sabine Kählert
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Beschluss:
- Im Bonhoefferhaus der ev.- luth. Kirche sollen zum nächstmöglichen Zeitpunkt bis zu 25 Betreuungsplätze befristet für zunächst 5 Jahre eingerichtet werden. Mit der Ev.- Luth. Kirchengemeinde sind die dafür erforderlichen vertraglichen Vereinbarungen vorzubereiten und möglichst zur nächsten Sitzung vorzulegen.
Die Beratung über einen Anbau von 2 Gruppen an die Evangelisch-lutherische Kindertagesstätte im Wachsbleicherweg wird vertagt. Die Verwaltung wird gebeten weitere Alternativen, mit denen eine bedarfsgerechte Platzvergabe möglich wäre, zu prüfen und den Ausschussmitgliedern vorzustellen. Gleichzeitig wird die Verwaltung gebeten, die Fördermöglichkeiten und – höhe zu ermitteln.
Beratungsverlauf:
Frau Kählert nimmt Bezug auf die erstellte Beschlussvorlage. Ergänzend berichtet sie über das am 11.11.2015 erfolgte Abstimmungsgespräch über die zurzeit bestehenden Wartelisten zur KiTa-Platzvergabe 2016/2017. Damit kurzfristig eine Kompensation der bestehenden Nachfrageüberhänge möglich ist, empfiehlt Frau Kählert lt. dem mitgeteilten Beschlussvorschlag die Variante „Reaktivierung des Bonhoefferhauses“ als Sofortmaßnahme sowie die Erweiterung der Ev.-Luth. Kindertagesstätte mit Priorität zu beschließen. Frau Kählert informiert die Ausschussmitglieder darüber, dass bei Umsetzung der 10%-igen Zusatzbelegung der vorhandenen Elementargruppen maximal weitere 27 Kinder ab Vollendung des 3. Lebensjahres einen Betreuungsplatz erhalten könnten. Bei Vorhandensein des erhöhten Personalschlüssels sowie ausreichender Raumgrößen könnten für zusätzlich etwa 60 Kinder Betreuungsplätze bereitgestellt werden. Sie macht deutlich, dass die Anhebung von Gruppenstärken von der Verwaltung keinesfalls favorisiert werde, unter Berücksichtigung der bestehenden Wartelisten sowie nicht einschätzbarer zusätzlicher Bedarfe aufgrund von Zuzügen aber in die Betrachtung mit einbezogen werden müsse.
Frau Fischer Neumann spricht sich für die Sofortmaßnahme „Reaktivierung des Bonhoefferhauses“ aus. Die vorgeschlagene Erweiterung der Ev.-Luth. Kindertagesstätte findet nicht die Zustimmung der SPD-Fraktion, da andere Maßnahmen, z.B. ein „Mietmodell“ im Bereich des Neubaugebietes „Tornesch am See“, geeigneter erscheinen. Hierzu werden weitere Informationen gewünscht. Herr Krügel teilt mit, dass diese Variante aufgrund hoher Kosten für die Grundstücksfläche sowie der Ersteinrichtung der Kindertagesstätte für 2 Gruppen mit Sozialräumen, Küchenbereich und Sanitäranlagen nicht empfohlen werden kann. Darüber hinaus ist eine Anmietung gemäß einer vorab eingeholten Stellungnahme bei der Fa. Semmelhaack, die als Vermieter in Frage käme, zeitnah nicht realisierbar. Herr Krügel spricht sich aus Gründen der Dringlichkeit und Wirtschaftlichkeit ausdrücklich für die Erweiterung der Ev.-Luth. Kindertagesstätte aus. Frau Werner spricht sich für eine Beschlussfassung zu Punkt 1 aus, sieht aber die Problematik im Hinblick auf die Verfügbarkeit des benötigten pädagogischen Fachpersonals. Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlages führt Frau Werner aus, dass sie die Erweiterung der Ev.-Luth. Kindertagesstätte nicht als optimale Lösung ansehe. Sie bittet um Prüfung, ob ggfs. alternativ auch eine Erweiterung der WABE-Kindertagesstätte möglich wäre. Frau Werner spricht sich erneut ausdrücklich gegen Gruppenstärkenerhöhungen aus. Herr Kölbl führt aus, dass sich die CDU-Fraktion dem Beschlussvorschlag zu Punkt 1 anschließen könne und bittet um eine getrennte Abstimmung zu Punkt 1 und 2.
Auch Herr Kölbl bittet um die Prüfung anderer Alternativen und regt zum Beispiel auch die Einrichtung einer weiteren „Waldgruppe“ an. Frau Kählert weist darauf hin, dass dies nicht dem Betreuungsbedarf entspreche, da die Eltern überwiegend wegen Berufstätigkeit eine Kindertagesstättenbetreuung wünschen und deshalb Betreuungszeiten von mindestens sechs Stunden benötigt werden. Die Betriebserlaubnisse für Waldkindergärten lassen täglich maximal eine Öffnungszeit von täglich bis zu fünf Stunden zu. Abschließend sprechen sich alle Ausschussmitglieder für eine Abstimmung über Punkt 1 des Beschlussvorschlages aus. Die Beratung über Punkt 2 wird vertagt. Ggfs. sollte im Januar 2016 eine Sondersitzung zur abschließenden Beratung zu diesem TOP einberufen werden.