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ALLRIS - Auszug

29.02.2016 - 8 K22

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beschluss:
 

(auch als Stellungnahme zum Verfahren Nr. 2-5)

1.)

Der Bauausschuss nimmt die Aussagen zum Fortgang des Planfeststellungsverfahrens zur K 22 zur Kenntnis. Ebenso werden die Aussagen zu den finanziellen Auswirkungen zur Kenntnis genommen. Gleichzeitig wird die Verwaltung aufgefordert, alles zu unternehmen, was zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens wie auch zu einer späteren Baudurchführung beitragen kann. Dazu gehört u.a. die Bereitstellung von Ausgleichsflächen oder Einzelhabitaten.

2.)

Die Stadt Tornesch fordert den Bau der K 22 zur Entlastung des innerstädtischen Straßennetzes vor allem vom Schwerverkehr so schnell wie möglich.

3.)

Die Stadt Tornesch fordert den zügigen Ausbau auch deshalb, weil der Straßenkörper der K 22 (2. Bauabschnitt) im Prinzip abgängig ist und die vorhandenen Bahnübergänge nicht mehr zeitgemäß sind.

4.)

Ein zweiter höhenfreier Bahnübergang ist außerdem zwingend notwendig, da  bei dem gewachsenen Verkehrsaufkommen in Tornesch, Uetersen und Umgebung aus Sicherheitsgründen die Feuerwehr, die Polizei und der Rettungsdienst jederzeit ungehindert die Bahnlinie queren können müssen.

5.)

Die Verwaltung wird gebeten, den Bau- und Planungsausschuss über zugewiesene Flächen und Kosten von Ausgleichsmaßnahmen regelmäßig zu informieren.
 

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

 

Zur Erläuterung der aktuell in der Tagespresse diskutierten Problematik im Planfeststellungsverfahren zur K 22 teilt Herr Krügel mit, dass die Stadt gemeinsam mit Vertretern des Kreises bei der Planfeststellungsbehörde in Kiel war. In dem Verfahren sind Nachbesserungen für Entwicklungen erforderlich geworden, die sich nach Antragstellung ergeben haben.  Insbesondere Fragestellungen im Hinblick auf mögliche  Fledermaus- und Kiebitzpopulationen müssen aufgegriffen und untersucht werden. Sofern die bereits vorhandenen Erhebungen Aussagen hierüber zulassen, kann diese Problematik schnell geklärt werden. Andernfalls sind Nachuntersuchungen notwendig. Im Ergebnis sind voraussichtlich Rückzugsangebote für die o.g. Arten auszuweisen. Herr Krügel  fasst den Verfahrensstand in 4 Punkten zusammen:

  1. Die Stadt erwartet vom Kreis, dass dieser die Unterlagen rechtzeitig vervollständigt.

 

  1. Die Verantwortung für die Zeitverzögerung liegt  in der abweichenden Prioritätensetzung des Landes, welches die A 20 als vorrangig eingestuft hat. Demzufolge muss der Endzeitpunkt für die Geltung des GVFG über 2019 hinaus – zumindest für die Abrechnung der Maßnahme - verlängert werden. Eine politische Einflussnahme ist notwendig.

 

  1. Die Kosten für die Erstellung der K 22 in Höhe von geschätzten 30 Mio Euro tragen zu jeweils 1/3 der Bund, die Bahn und der Straßenbaulastträger. Somit entfallen auf den Kreis und die Stadt zusammen 10 Mio Euro, für  die aus GVFG-Mitteln eine Zuwendung 75% gewährt wird. Für jeweils max. 1,5 Mio Euro Eigenbeteiligung für Kreis und Stadt kann somit der Neubau der  K 22 realisiert werden. Für den Fall der Abkehr vom Neubau, muss die Unterhaltung der Straße neu geregelt werden. Die bisher seitens des Kreises zur Verfügung gestellten Unterhaltungsmittel von jährlich ca. 18.000,-€ wären dann nicht mehr auskömmlich.

 

  1. Die Zeitschiene für die Baumaßnahme könnte nach erfolgtem Planfeststellungsbeschluss durch einen Sofortvollzug und eine vorzeitige Besitzeinweisung verkürzt werden, so dass die bereits genehmigte Sperrpause der DB im Jahre 2018 genutzt werden kann. Die nächstmögliche Sperrpause liegt erst im Jahr 20121