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ALLRIS - Auszug

07.03.2016 - 8 Vergleichsstudie Sanierung des Rathauses vs. Ne...

Beschluss:
vertagt
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Beratungsverlauf:

Frau Fischer-Neumann verteilt in ihrer Funktion als Fraktionsvorsitzende der SPD Tornesch eine Notiz zum Thema Sanierung bzw. Neubau des Tornescher Rathauses. Die Notiz ist als Anhang dem Protokoll beigefügt. Frau Fischer-Neumann erläutert die Notiz. Demnach wird die SPD-Fraktion Tornesch die Entscheidung bezüglich des Neubaus bzw. der Sanierung des Tornescher Rathauses nicht mit ihrer Einstimmenmehrheit im Stadtrat entscheiden. Diese Entscheidung ist keine parteipolitische Entscheidung und muss aus der Mitte der Ratsversammlung getroffen werden. Das Votum der Tornescher/innen könnte in einer Einwohnerversammlung eingeholt werden. Optional könnte danach auch das Instrument des Bürgerentscheides initiiert werden. Die Aufgabe der Verwaltung wäre es, dafür Sorge zu tragen, dass belastbares Informationsmaterial bis zur Einwohnerversammlung vorliegt.

 

Herr Fäcke spricht ein Lob für die sehr detaillierte Aufstellung des Sanierungskonzeptes aus. Er möchte erfahren, aus welchem Grund die Kosten für die Installation der Aufzugsanlage deutlich geringer ausfallen als in der Aufstellung vor etwa vier Jahren.

 

Frau Grün erklärt, dass bei der damaligen Aufstellung der Kosten die Installation des Aufzuges im Gebäudeinneren geplant war. Bei der aktuellen Aufstellung handelt es sich jedoch um eine Außenkonstruktion, die deutlich günstiger realisiert werden kann.

 

Herr Fäcke fragt an, ob die Position „Tiefgarage“ in der Aufstellung für den Neubau des Rathauses Tornesch eine Vorgabe oder der Hinweis der Architekten gewesen ist.

 

Herr Krügel erläutert, dass an dem geplanten Standort für den Neubau aus platztechnischen Gründen keine andere Parkmöglichkeit als eine Tiefgarage zu realisieren ist.

 

Herr Fäcke bittet darum, dass seitens der Verwaltung eine Aufstellung mit den Kosten und der zeitlichen Abfolge separat für die Sanierung und den Neubau aufgestellt wird. In dieser Aufstellung sollten für die Sanierung folgende Faktoren erfasst werden: Die nichtaktivierungspflichtigen Kosten des Ergebnishaushaltes, die Höhe und zeitliche Abfolge bezüglich der aktivierungspflichtigen Kosten sowie die Zinsbelastung aus der Darlehensaufnahme. Für den Neubau wäre der Erlöswert des alten Rathauses von Bedeutung – sollte kein Käufer gefunden werden, wie hoch die laufenden Kosten für das alte Gebäude sein würden -, die Abschreibungsdauer, ebenfalls die Zinsbelastung aus der Darlehensaufnahme und die endgültigen Kosten für den Bau der Tiefgarage.

 

Herr Krügel stellt aus seiner Sicht klar, dass das Augenmerk der Sanierung des alten Rathauses gilt. Der Bau eines neuen Rathauses ist seines Erachtens zu teuer. Weiterhin erklärt er, dass man für den Neubau zwei Berechnungsmodelle erfassen wird. Zum einen das Investorenmodell und zum anderen die Aufstellung der Kosten für den Fall, wenn die Grundstücksgesellschaft Tornesch (GGT) für den Bau verantwortlich ist.

 

Herr Werner fragt an, wo die Verwaltungsbeschäftigten im Falle der Sanierung des Rathauses untergebracht werden.

 

Frau Grün und Herr Krügel erklären, dass in der Vergangenheit bereits einzelne Sanierungen in der Verwaltung durchgeführt worden sind. Die Beschäftigten sind in solchen Fällen für einen bestimmten Zeitraum in andere Räumlichkeiten umgesetzt worden.

 

Herr Radon stellt klar, das im Falle eines Neubaus des Rathauses sich das neue zentralgelegene Gebäude in das Gesamtbild einfügen sollte. Es sollten auch diverse Überlegungen wie z. B. die Ansiedlung von gewerblichen Unternehmen im Verwaltungsgebäude beim Neubaukonzept berücksichtigt werden. Bei dem Sanierungskonzept sollte jede Kostenposition genauestens betrachtet werden. Sind z. B. energetische Maßnahmen in Höhe von ca. 600.000,00 Euro als Investition lohnenswert etc. pp.

 

Frau Fischer-Neumann möchte wissen, wie Netto- und Bruttoflächen definiert werden.

 

Frau Mußmann erklärt, dass die Bruttofläche die Grundfläche eines Gebäudes inkl. Außenmauerwerk darstellt. Sie beinhaltet Kontruktionsflächen und die Nettogeschossfläche. Diese wiederum beinhaltet die reine Nutzfläche, die technischen Funktionsflächen und die Verkehrsflächen.

 

Herr Radon stellt klar, man solle sich momentan nicht mit Details beschäftigen. Es muss eine Entscheidung getroffen werden, ob das alte Rathaus saniert oder aber ein neues Rathaus im Zentrum errichtet werden soll.

 

Herr Mörker fügt hinzu, dass die eingereichten Kostenaufstellungen einen Verbesserungsbedarf haben. In Bezug auf die energetischen Maßnahmen ist es wichtig zu erfahren, wie hoch die Kosten für die energetische Sanierung für das aktuelle Rathaus in den letzten Jahren waren.

 

Herr Radon erklärt, es dürfen nicht lediglich die Kosten für den Neubau und die Sanierung gegenübergestellt werden. Es müssen alle Faktoren der beiden Modelle gut überlegt und detailliert erfasst werden. Erst dann kann eine aussagekräftige Gegenüberstellung realisiert werden.

 

Herr Krügel versichert, dass detaillierte Kostenaufstellungen nachgereicht werden.

 

Frau Fischer-Neumann erklärt, dass die Beschlussempfehlung „Der Hauptausschuss beauftragt die Verwaltung, die Planung der Sanierungsmaßnahmen fortzusetzen und einen nach Dringlichkeit gestaffelten Umsetzungsplan zu erarbeiten.“ nach der Diskussion um Folgendes ergänzt werden muss: „Die Verwaltung wird aufgefordert die Planungszahlen für einen Neubau und einen Sanierungsfall detaillierter darzustellen und vergleichbar zu gestalten.“.

 

Herr Werner stellt klar, dass in dieser Sitzung kein Beschluss gefasst werden muss. Der Tagesordnungspunkt sollte daher auf die nächste Sitzung vertagt werden.

 

Herr Krügel fügt hinzu, das sich die Verwaltung möglichst bis zur nächsten Sitzung des Hauptausschusses mit Kernfragen zum Neubau bzw. der Sanierung des Tornescher Rathauses beschäftigen wird und dann detailliertere Aussagen machen kann.

 

Der Hauptausschuss vertagt denTagesordnungspunkt auf die nächste Sitzung vertagt..

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen