09.03.2016 - 8 Teilfortschreibung des Landschaftsplanes für di...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 8
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 09.03.2016
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Stabsstelle Wirtschaftsförderung
- Bearbeiter:
- Rainer Lutz
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratungsverlauf:
Herr Lutz berichtet, dass das wesentliche bereits im Sachbericht mitgeteilt worden ist. Er äußert, dass eine Teilfortschreibung die Vorteile von einem schnelleren Ergebnis und überschaubare Kosten bietet. Desweiteren teilt er mit, dass die Untere Naturschutzbehörde, durch die rasante Stadtentwicklung im Wohnungsbau, sowie im Gewerbe, eine Überarbeitung des Landschaftsplanes fordert. Eine weitere, größere Entwicklung ohne die Überarbeitung bzw. Aktualisierung des Landschaftsplanes ist nicht mehr möglich.
Herr Lutz übergibt das Wort an Herrn Mordhorst. Dieser stellt das Vorgehen bei einer Teilfortschreibung des Landschaftsplanes anhand einer Powerpoint-Präsentation (Anlage) vor.
Herr Meyer-Hildebrand möchte wissen, ob die Kosten bereits im Haushalt berücksichtigt wurden.
Dieses wird von Herrn Lutz bejaht.
Frau Dohrn möchte wissen, was es bedeutet, dass der Landschaftsplan für Grundstücks-eigentümer nicht bindend ist.
Herr Mordhorst erklärt, dass der Plan Behördenverbindlich ist, aber nicht für Eigentümer. Diese können somit nicht aufgrund des Landschaftsplanes zu etwas verpflichtet werden.
Bei der Planung darf natürlich nicht gegen geltendes Recht verstoßen werden und Schutzgebiete bleiben natürlich weiterhin geschützt. Bei dem Landschaftsplan sollen relevante Aussagen für die Stadt getroffen werden.
Desweiteren berichtet er, dass auch eine Mitteilung darüber erfolgt, wo Mittel für bestimmte Maßnahmen eingeworben werden können.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
473,4 kB
|