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ALLRIS - Auszug

30.11.2016 - 9 Erlass einer 14. Nachtragssatzung über die Erhe...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

Zu E: Beschlussempfehlung 

 

"1.Die der Vorlage anliegende 14. Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung der Stadt Tornesch (Beitrags- und Gebührensatzung) vom 08.12.1999 wird beschlossen. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung auszufertigen und öffentlich bekannt zu machen.

 

  2.Die Satzung tritt am 01. Januar 2017 in Kraft."

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Der Ausschussvorsitzende Andreas Quast geht zunächst auf die Vorlage ein. RH Manfred Fäcke stellt die Frage an die Verwaltung, ob eine Verschiebung der Entschlammung des Regenrückhaltebeckens Orthbrookgraben sinnvoll wäre, da diese sich auf die Gebührenkalkulation auswirkt. RH Manfred Fäcke fragt nach, ob das Urteil des Oberverwaltungsgrerichts  Schleswig bzgl. der Kostenerstattung für Straßenbaulastträger Einfluß auf die Höhe der neukalkulierten Niederschlagswassergebühr hat. Die Verwaltung erläutert daraufhin, dass Mehreinnahmen anderer Straßenbaulastträger keine Auswirkung auf die privaten Flächen hat. Auf Grund dessen wird von der Verwaltung davon abgeraten, die Entschlammung nach 2018 zu verschieben. Nach kurzer Debatte und Erläuterung beschließt der Finanzausschuss der Beschlussempfehlung der Verwaltung zu folgen.