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ALLRIS - Auszug

13.12.2016 - 18 B-Plan 98 "westlich Kleiner Moorweg, südlich Sc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
 

 

  1.                 Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des B-Planes abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen des Planungsbüros vom 17.08.2016 und vom 21.11.2016 geprüft. Die Zusammenstellungen vom 17.08.2016 und 21.11.2016 sind Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

  1.                  Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung den B-Plan Nr. 98 für das Gebiet südlich des Schäferwegs in einer Tiefe von 350 m und westlich des Kleinen Moorwegs in einer Tiefe von bis zu 130 bis 180 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich,bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
  2.                  Die Begründung mit dem Umweltbericht wird gebilligt.
  3.                  Der Beschluss des B-Planes durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung. während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

22 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

 

In diesem B-Planbereich ist im nördlichen Teil eine Kindertagesstätte, und im südlichen Teil eine Einzelhausbebauung vorgesehen. Die GRZ wurde für die Wohnbebauung auf 0,3 hochgesetzt. Dies machte eine erneute Auslegung notwendig.Heute bittet RH Stümer um den Satzungsbeschluss.
 

 

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Anlagen zur Vorlage