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ALLRIS - Auszug

15.05.2017 - 2 Einwohnerinnen- und Einwohnerfragestunde

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Beratungsverlauf:
Herr Krüger fragt, unter welchen Voraussetzungen die Stelle des Bürgermeisters ausgeschrieben werden muss.

Frau Ries antwortet, dass  sich aus dem Wahlrecht keine Pflicht zu einer Ausschreibung ableiten lässt. Der Wahlleiter fordert per Bekanntmachung zur Einreichung von Wahlvorschlägen auf. Nach Rechtsauffassung der Verwaltung ergibt sich eine Pflicht zur Ausschreibung aus beamtenrechtlichen Grundsätzen.

Über eine entsprechende Vorlage wird der Hauptausschuss in seiner Juli-Sitzung beraten.