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ALLRIS - Auszug

22.05.2017 - 12 Neufassung einer Nutzungs- und Gebührensatzung

Beschluss:
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Beschluss:

Der Entwurf über die Satzung über die Nutzung und Erhebung von Gebühren für Gebäude, Räume, Sportstätten und Flächen der Stadt Tornesch (Nutzungs- und Gebührensatzung) mit den Anlagen wird zur Kenntnis genommen. Es besteht noch weiterer Beratungsbedarf. Daher wird die Beschlussfassung über die Gültigkeit der Satzung vertagt.

 

 

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Beratungsverlauf:

Herr Lichte verweist auf die erstellte Beschlussvorlage und bittet um Aussprache. Frau Kählert führt aus, dass die von der Verwaltung vorgelegte Nutzungs- und Gebührensatzung ein erster Entwurf über die mögliche Anpassung der zurzeit gültigen Vorgaben ist. Dieser berücksichtigt im Wesentlichen eine Festschreibung der Benutzungsrechte sowie Aspekte der Wirtschaftlichkeit und Einschränkung von Haftungsrechten. Inhaltlich sind teilweise noch Ergänzungen zu erfassen (z.B. „Bestuhlungsplan“ / Wiederherstellung der Grundordnung nach Veranstaltungsende etc.). Frau Werner nimmt Bezug auf den Antrag der FDP-Fraktion vom 18.05.2017, wonach einheitliche Mietpreise für Klassenäume erhoben werden sollten. Die Erhebung von Nutzungsentgelten für die Benutzung von Sporthallen müsse die unterschiedlichen Gegebenheiten berücksichtigen und daher differenziert nach Größe und Ausstattung erfolgen.  Bedenken gegen diese Argumentation werden nicht mitgeteilt. Auf Nachfrage von Frau Fischer-Neumann informiert Frau Kählert die Ausschussmitglieder über die derzeitige Belegung  im Stadtteilbüro in der Pommernstraße. Im Wesentlichen werden die Räumlichkeiten für „integrative Angebote“ des Familienzentrums genutzt. Private Nutzungen bzw. Anmietungen  sind nicht vorgesehen, da gemäß dem Grundkonzept eines Stadtteilbüros grundsätzlich  unentgeltliche  Angebote für die Allgemeinheit bzw. ehrenamtliche  Arbeit zu berücksichtigen sind. Herr Kölbl wünscht, dass in der Gebührensatzung eine Festlegung berücksichtigt wird, welche Nutzerinnen und Nutzer grundsätzlich öffentliche Räumlichkeiten der Stadt Tornesch unentgeltlich zur Verfügung gestellt bekommen (z.B. ortsansässiche Wohlfahrtsverbände).

Abschließend sprechen sich alle Ausschussmitglieder für eine Überarbeitung der Nutzungs- und Gebührensatzung aus. Die Beschlussfassung wird vertagt.


 

 

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Anlagen zur Vorlage

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Anlagen