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ALLRIS - Auszug

12.06.2017 - 10 B-Plan 102 "Südlich Uetersener Str., Östlich Wi...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

  1. Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit abgegebenen Stellungnahmen werden gemäß Zusammenstellung vom 29.05.2017 geprüft (Zwischenabwägung). Die Zusammenstellung vom 29.05.2017 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen

 

  1. Der Entwurf und die Begründung des Bebauungsplans 102 für das Gebiet südlich der Uetersener Str. in einer Tiefe von 25 bis 50 m und westlich der Willy-Meyer-Str. in einer Tiefe von ca. 40 m werden in den vorliegenden Fassungen gebilligt.
  2. Der Entwurf des Planes und die Begründung sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind über die Auslegung zu benachrichtigen.

 

  1. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB soll parallel zur Auslegung erfolgen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: Die TOP´e 10 und 11 werden gemeinsam beraten.

 

Herr Tams trägt den Maßnahmeantrag vor. Er erklärt, dass die genaue Fassade u.a. im Vertrag geregelt werden. Dieser muss noch vor dem Satzungsbeschluss abgeschlossen weden und wird dem BPA noch vorgelegt.

 

Herr Stümer als Ergänzung vor, dass die Parkplätze dauerhaft für Besucher etc. zur Verfügung stehen müssen. Dies wir d für den Durchführungsvertrag geprüft.
 

 

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Anlagen zur Vorlage