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ALLRIS - Auszug

03.07.2017 - 8 Fortsetzung der Übernahme einer zusätzlichen fr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

Bei einer Ermäßigung nach Einkommen für Tornescher Eltern, deren Kinder in einer Kindertagestätte, einer kindergartenähnlichen Einrichtung bzw. einer Tagespflegestelle  betreut werden, sind im Kindergartenjahr 2017/2018 weiterhin 55% des Einkommensüberhanges als Elternbeitrag festzusetzen.

Die Übernahme der zusätzlichen freiwillligen Sozialstaffel in Höhe von 5% wird ab 01.08.2017 mit einer Befristung bis einschließlich  Juli 2018  gemäß  Richtlinien der Stadt Tornesch fortgeführt. Die erforderlichen Haushaltsmittel sind im Haushaltsjahr 2017 überplanmäßig  und im Haushaltsjahr 2018 im Rahmen der Gesamthaushaltsplanungen  bereitzustellen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf:

Herr Lichte nimmt Bezug auf die von der Verwaltung erstellte Beschlussvorlage. Frau Kählert ergänzt mündlich, dass  ab Januar 2018 eventuell eine weitere Neuregelung des Kreises Pinneberg erfolgen wird, wonach ein berechneter  Einkommensüberhang lediglich in Höhe von 55% als Eltenbeitrag  einzusetzen ist. Bei entsprechender Beschlussfassung im Kreistag des Kreises Pinneberg würde eine freiwillige  Förderung durch die Stadt Tornesch ab 01.01.2018 enden.

 

 

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Anlagen zur Vorlage