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ALLRIS - Auszug

17.07.2017 - 9 49. Änderung des Flächennutzungsplans "Erweiter...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:
Zu dem bestehenden F-Plan wird die 49. Änderung aufgestellt. Der Geltungsbereich umfasst das Gebiet nordöstlich der Autobahn A 23, südwestlich der „Bundesstraße 5“ (K 21) m sowie nordwestlich der Ahrenloher Straße in einer Tiefe von ca. 700 m bis ca. 1300 m, wie aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich; die Änderung sieht folgende Planung vor: „Sondergebiet Umwelttechnik und Sonderbetriebe“ und „Grünflächen“ statt „Fläche für die Landwirtschaft“.

 

  1.                  Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs.1 Satz 2 BauGB).

 

  1.                  Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und Aufforderung zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung (§ 4 Abs.1 BauGB) soll schriftlich erfolgen.

 

  1.                  Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit mit der Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung nach § 3 Abs.1 Satz 1 BauGB soll in Form einer Abendveranstaltung durchgeführt werden.


 

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: Herr Tams stellt den geänderten FPlan vor.

 

Herr Böhmke erkundigt sich, warum das Gewerbegebiet als Sondergebiet ausgewiesen wird. Herr Krügel erläutert, dass das Gebiet nur als Erweiterung des bestehenden Sondergebietes genehmigungsfähig ist und anderenfalls auch Schwierigkeiten mit den Nachbarn zu erwarten wären.

 

Herr Howe erklärt, dass er den A23-Zubringer in Elmshorn für gut hält und fragt, ob dies nicht auch hier möglich wäre. Dies wäre nur über einen geänderten BPlan möglich.

Herr Quast teilt mit, dass die CDU den Vorschlag unterstützt.
 

 

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Anlagen zur Vorlage