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ALLRIS - Auszug

18.09.2017 - 10 B-Plan 102 "Südlich Uetersener Str., Westlich W...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss:

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen B-Planes 102 abgegebenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß den Vorschlägen der Verwaltung vom 16.08.2017 geprüft. Die Zusammenstellung vom 16.08.2017 ist Bestandteil dieses Beschlusses. Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die eine Stellungnahme abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

2. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches sowie nach § 92 der Landesbauordnung beschließt die Ratsversammlung den vorhabenbezogenen B-Plan Nr. 102 für das Gebiet südlich der Uetersener Straße in einer Tiefe von ca. 25 bis 50 m und westlich der Willy-Meyer-Str. in einer Tiefe von ca. 40 m, wie aus dem anliegenden Plan ersichtlich, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

3. Die Begründung wird gebilligt.

 

4. Der Beschluss des vorhabenbezogenen B-Planes 102 durch die Ratsversammlung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.

 

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Abstimmungsergebnis:

9 Ja-Stimmen

0 Nein-Stimmen

0 Enthaltungen


 

 

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Beratungsverlauf: Herr Tams erläutert die Vorlage. Über den Beschlussvorschlag wird ohne weitere Beratung abgestimmt.
 

 

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Anlagen zur Vorlage